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Experten-Antwort

EMR NAchzahlung Steuerbescheid

von Mini07.07.2022 | 14:09
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, ich weiß, es geht um Rente, nicht um Steuern, aber es geht mir um Steuern auf Rente und hoffe, dass hier einige User ERfahrungswerte mitteilen können. Ich habe im letzten Jahr eine Steuernachzahlung erhalten für insgesamt 14 Monate. (Leider ließ sich die DRV BUND reichlich Zeit für ihre Entscheidung). Ich erhielt in der Zeit ALG II. Das Jobcenter forderte etwa 3/4 der Summe als Erstattung zurück, soweit so richtig. Laut Steuererklärung soll ich nun mehr als 1600 € Steuern nachzahlen. Ich habe mal einen Steuerrechner bemüht und hätte, wäre die Rente monatlich und nicht als NAchzahlung gekommen, in den JAhren 2020 und 2021 Steuern zurückerhalten. Es kann doch nicht im Sinne des Staates sein, die EMRenter so abzuziehen in Form von Steuernachzahlungen. Es ist ja nicht meine Schuld, dass die DRV sich so lange Zeit lässt mit der Bearbeitung., Ich sehe in dem Bescheid keinerlei Anrechnung des ALG II und auch keine Fünftelregelung, da es sich schließlich um eine Nachzahlung für als 12 Monaten handelt. Widerspruch habe ich eingelegt, allerdings noch keine Begründung,da ich hier erstmal Hilfe suchen muss. Als einfacher Bürger verstehe ich die Erläuterungen leider nicht. Wer hat auch ERfahrung mit Steuernachzahlung auf erhaltene NAchzahlung von EMR? Wer hat Tipps für mich wie ich die Begründung gestalten muss? Und bitte keine blöden Kommentare, ich bin gerade wirklich am Verzweifeln. Viele Grüße, Mini

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hall Mini,

wie Sie schon richtig festgestellt haben können wir im Forum keine steuerrechtlichen Fragen beantworten.

Sie können sich auch an das zuständige Finanzamt wenden und sich dort den Bescheid und die Rechtslage erklären lassen.

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9 Antworten

Peter T.am 07.07.2022 | 14:43
Hallo, also erst einmal würden Sie keine Steuern erstattet bekommen, denn Sie haben ja auch keine Steuern gezahlt. Dies geht nur, wenn Sie Lohnsteuer gezahlt haben, was dem Anschein nach nicht vorliegt. Schauen Sie doch einmal in die Berechnungen im Steuerbescheid, ob das ALG UND die EM Rente einbezogen wurden. Zumeist werden von beiden Stellen die Zahlen gemeldet und die Steuerbehörde importiert nur die gemeldeten Zahlen. Denn: Das ALG, was eigentlich nur dem Progressionsvorbehalt unterliegt ist um die Summe zu kürzen, die als Rentensumme verrechnet/gezahlt wurde. Derzeit wird sicherlich das ALG voll drin stehen und nebenbei die Renten"zahlung". Sie haben ja eine Übersicht erhalten, wie hoch die Rente und Verrechnung war und diese Differenz ziehen Sie beim ALG ab. Dies teilen Sie auch der Steuerbehörde mit (senden die Nachzahlungsbescheinigung der DRV oder sonstige Schreiben, die die Verrechnung belegt hoch). Dazu ist natürlich innerhalb von 4 Wochen einen Einspruch (hier mal ausnahmsweise kein Widerspruch)...
Miniam 07.07.2022 | 15:02
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Hallo Peter, doch ich habe Lohnsteuern bezahlt auf einen kleinen Nebenjob. Die Erstattung an das JC hängt noch etwas im Widerspruch, da die DRV Bund es versäumte dem JC dies mitzuteilen und das JC versäumte, trotz Aufforderung meinerseits, einen Anspruch auf Erstattung geltend zu machen. Da das JC daraufhin eine Erstattung von mir wollte und zwar einschl. der Beiträge zu KV und PfV läuft hier noch ein Widerspruch seit einem Jahr. Aber einen Bescheid über Rückzahlung habe ich vom JC erhalten. Sollte ich diesen beim FA einreichen? Habe ich das richtig verstanden, dass dieser Betrag von der NAchzahlung der EMR abgezogen werden müsste? Und wie versteht man die Füntelregelung, käme die bei mir in Betracht, da die Nachzahlung 7 MOnate in 2020 und 7 Monate von 2021 betrifft. Vielen Dank für die Hilfe.
Andreasam 07.07.2022 | 15:43
Besorgen Sie sich von der DRV die Rentenbezugsmitteilung. Diese ist elektronisch dem Finanzamt hinterlegt. Entweder über Meinelster einsehbar oder bei der DRV mit dem neuen Personalausweis und der Ausweissapp2. Oder auch postalisch zu beantragen. Nun überprüfen Sie die Zahl mit dem Steuerbescheid. Dann teilen Sie dem Finanzamt mit, dass diese Zahl zu hoch ist, weil die Erstattung an das JC nicht abgezogen wurde. Vielleicht haben Sie auch Zahlen in die falschen Felder eingetippt, da die ermäßigte Besteuerung nicht angewandt wurde. In seltenen Fällen ist diese auch nicht günstiger. Prinzipiell kommt es zu Nachzahlungen an das Finanzamt bei rückwirkend bewilligten EM-Renten. Ohne genauere Kenntnis hören sich die 1600 Euro aber zu hoch an, wenn ALG2 bezogen wurde und vermutlich keine allzu hohe Rente bewilligt wurde. Der Einspruch hemmt übrigens nicht die Fälligkeit der Zahlung oder auch der Vollstreckung. Hierzu muss ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.
Steuernam 07.07.2022 | 16:10
Auch für @Mini. Dies ist kein Steuerforum. Es gibt das Finanzamt, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine, letztendlich auch das Internet mit zahlreichen Steuertipps.
Melliam 07.07.2022 | 16:55
Es gibt keine ermäßigte Steuer für eine Rentennachzahlung. Und wenn Krankengeld und Arbeitslosengeld verrechnet wird, werden die alten Bescheide aufgerollt.
DELA-DUS-DEam 07.07.2022 | 19:17
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Abschläge schrieb

Dies aber scheint der KnaususKnacktus zu sein. Denn lt. Minis Angaben wurde ja versäumt, dass die DRV den Anspruch des ALGII erstattet. Und Mini selbst hat es anscheinend auch noch nicht erstattet, sondern gegen die Forderung Widerspruch eingelegt.

M.M. hat dieser Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg, denn - wenn auch versehentlich und hier nicht weiter nachvollziehbar warum genau - hat sie das Geld ja erhalten und dann für einen parallelen Zeitraum einen Rentenanspruch, der beim ALG II dann rückwirkend anzurechnen war. Aber das wird sich irgendwann klären.

Normalerweise wäre dieser Anspruch also erstattet worden direkt von der Rentennachzahlung, bevor eine verbleibende Differenz ausbezahlt wird. Hier wäre dann der entsprechende Teil im Jahr 2020 zu berücksichtigen gewesen Mit für diese 7 Monate voller Rente abzgl. 7 Monate ALGII. Und entsprechend für 2021. Die restlichen Monate in 2021 sind dann 'nur' Rente. Ersetzt die Rente rückwirkend ALGII wäre es in 2020 rückwirkend zuzuordnen.

Da nun aber die komplette Nachzahlung anscheinend in 2021 ausbezahlt wurde (an Mini), gilt das Zuflussprinzip, d.h. Sowohl die Rente aus 2020 und die komplette Jahresrente 2021 werden in 2021 versteuert.

Da würde ich auch nichts zum Finanzamt 'schicken' und kompliziert erklären, was ich denke wie das anders geht, sondern mit sämtlichen Belegen (inklusiv des Rentenbesscheides und des Nachforderungsbescheides für ALG II) in einem persönlichen Termin den Einspruch aufnehmen lassen und die Belege dazu übergeben "macht mal! Denn hiermit ist nachgewiesen, dass jemand etwas rückwirkend fordert. Bis zur Klärung meines Einspruches bitte ich um Aussetzung der Vollstreckung"

Viel Erfolg und alles Gute!

Wenn man schon mit Fremdworten um sich schmeißen muß, dann sollte man diese auch beherrschen. Ansonsten ist es lächerlich, peinlich und ohne jeden Sinn und Verstand. Dein "KnaususKnacktus", welcher sich vielleicht noch als Kaktus eignen könnte, nennt sich in Wirklichkeit "Ca­sus knack­sus".
Abschlägeam 07.07.2022 | 19:04
Zitat von Andreas anzeigenausblenden
Dies aber scheint der KnaususKnacktus zu sein. Denn lt. Minis Angaben wurde ja versäumt, dass die DRV den Anspruch des ALGII erstattet. Und Mini selbst hat es anscheinend auch noch nicht erstattet, sondern gegen die Forderung Widerspruch eingelegt. M.M. hat dieser Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg, denn - wenn auch versehentlich und hier nicht weiter nachvollziehbar warum genau - hat sie das Geld ja erhalten und dann für einen parallelen Zeitraum einen Rentenanspruch, der beim ALG II dann rückwirkend anzurechnen war. Aber das wird sich irgendwann klären. Normalerweise wäre dieser Anspruch also erstattet worden direkt von der Rentennachzahlung, bevor eine verbleibende Differenz ausbezahlt wird. Hier wäre dann der entsprechende Teil im Jahr 2020 zu berücksichtigen gewesen Mit für diese 7 Monate voller Rente abzgl. 7 Monate ALGII. Und entsprechend für 2021. Die restlichen Monate in 2021 sind dann 'nur' Rente. Ersetzt die Rente rückwirkend ALGII wäre es in 2020 rückwirkend zuzuordnen. Da nun aber die komplette Nachzahlung anscheinend in 2021 ausbezahlt wurde (an Mini), gilt das Zuflussprinzip, d.h. Sowohl die Rente aus 2020 und die komplette Jahresrente 2021 werden in 2021 versteuert. Da würde ich auch nichts zum Finanzamt 'schicken' und kompliziert erklären, was ich denke wie das anders geht, sondern mit sämtlichen Belegen (inklusiv des Rentenbesscheides und des Nachforderungsbescheides für ALG II) in einem persönlichen Termin den Einspruch aufnehmen lassen und die Belege dazu übergeben "macht mal! Denn hiermit ist nachgewiesen, dass jemand etwas rückwirkend fordert. Bis zur Klärung meines Einspruches bitte ich um Aussetzung der Vollstreckung" Viel Erfolg und alles Gute!
Miniam 07.07.2022 | 19:28
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe.
Abschlägeam 07.07.2022 | 19:43
Dies aber scheint der KnaususKnacktus zu sein.
Wenn man schon mit Fremdworten um sich schmeißen muß, dann sollte man diese auch beherrschen. Ansonsten ist es lächerlich, peinlich und ohne jeden Sinn und Verstand. Dein "KnaususKnacktus", welcher sich vielleicht noch als Kaktus eignen könnte, nennt sich in Wirklichkeit "Ca­sus knack­sus".
Nunja, weit weg vom römischen Reich im Norden von D lebend, nutzten wir diese Schreibweise bereits zur Schulzeit auch im Lateinunterrichtbei in den Briefen, die durch die Stuhlreihen weiter geleitet wurden. Das hat zwar seinerzeit den Lehrer auch verärgert, ist aber wohl so hängen geblieben ;-)
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