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Experten-Antwort

EMR Rückzahlung Fehler bei Berechnung mit jobcenter?

von Cathrin26.07.2021 | 16:35
421 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Einen wunderschönen guten Tag an alle! Ich habe heute endlich meine Bestätigung bekommen, dass meine Rückzahlung nach meiner erwerbsminderungsrenten-bewilligung die nächsten Tage auf mein Konto überwiesen wird. So sehr ich mich auch darüber freue, es verwirrt mich gleichzeitig. Ich habe Anfang Juni bereits einen Brief des jobcenters bekommen, in welchem sie schrieben, dass sie 5000€+ für das Arbeitslosengeld 2 und 1000€+ für die Versicherungen (krankenvers. Und pflegevers.) von der drv fordern. In dem heutigen Bescheid steht aber nur der 5000€+ Betrag ohne die Versicherungen drin, die an das Amt gezahlt werden. Somit ist der Betrag den ich erhalten soll natürlich 1000€+ höher. Soll das so sein? Oder würde da vielleicht was vergessen? Ich freue mich natürlich, da ich jetzt lange gar kein Geld erhalten habe, traue mich aber jetzt nicht die nachzahlung zu verlangen, weil ich das Gefühl habe, dass das jobcenter vielleicht bald motzen wird wenn etwas vergessen wurde? Kann mir jemand helfen? Ich habe bei der drv heute niemanden erreicht und jetzt ist die Hotline schon zu. Liebe Grüße aus dem Norden!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Cathrin,

in der Mitteilung, die Sie über die Abrechnung der Nachzahlung erhalten haben, wird nur die Abrechnung der Nettorente dargestellt.

In der Regel erstattet der Rentenversicherungsträger dem Jobcenter aber auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die im Nachzahlungszeitraum aus der Rente zu entrichten gewesen wären.

Mit einer weiteren Forderung des Jobcenters müssen Sie daher m. E. nicht rechnen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

KSCam 26.07.2021 | 16:51
Gruß aus dem Süden - aber wer im Forum soll denn das beurteilen können ob die Abrechnung des Erstattungsanspruches korrekt erfolgte oder nicht?
Ältesteram 26.07.2021 | 16:52
Falls Sie ab Beginn der Erwerbsminderungsrente in der Kranken-und Pflegeversicherung pflichtversichert sind werden ja von Ihrer Rente die Beiträge dazu einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Somit kann doch das Jobcenter die ab diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge von der Krankenkasse zurückfordern, da der Kasse eine doppelte Beitragszahlung nicht zusteht. Sie sollten in diesem Fall mal mit Ihrer Krankenkasse sprechen ob das möglich ist.
Siehe hieram 26.07.2021 | 17:21
Zitat von Cathrin anzeigenausblenden
Hallo Cathrin, es ist normal, dass die DRV nur die Netto-Rente (nach Abzug von KV/PV) erstattet, denn mehr steht für Erstattungsansprüche nicht zur Verfügung. Nur der 'Zahlbetrag' der Rente. (siehe §§103ff. SGB X). Alles andere sollte dann das Jobcenter mit der KK direkt klären, versucht es aber gern auch anders (bzw. muss evtl. aus verwaltungstechnischen Gründen dies anders darstellen, damit am Ende deren 'Buchhaltung' auch wieder stimmt). Grund ist, dass von der Rente bereits KV/PV bezahlt wurde. Vom Jobcenter ursprünglich auch. Aber Sie als Rentenempfänger (bzw. die DRV, die für Sie direkt erstattet) 'haften' nur mit der Netto-Rente. Das steht in etwa so auch in dem anderen Beitrag, deshalb hatte ich auf den verwiesen... :-)
Cathrinam 26.07.2021 | 17:08
Hallo nochmal und danke sehr für die Antworten. Ich wollte mit meiner Frage lediglich wissen, ob das in der Form normal ist, dass das jobcenter "nur" den alg2 Betrag von der drv bekommt oder ob da nicht eigentlich noch der 2. Betrag für die Versicherungen oben drauf gerechnet werden sollte. Mehr nicht. Darum die Frage im Forum. Es haben ja bestimmt noch mehr einen solchen Bescheid vom jc und der drv erhalten auf dem man das sieht. @ältester Danke vielmals! Hm. Ich muss das dann nochmal mit der kk klären. Auf dem Bescheid der drv ist nur das jobcenter aufgeführt. Sonst niemand.
Siehe hieram 26.07.2021 | 16:59
Lesen Sie sich bitte hierzu auch diesen Beitrag durch, der ziemlich genau Ihrer Problematik entspricht https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/nochmal-… In Ihrem all könnten also auch Sie bei der Stelle, die Ihnen die Beitragsrückforderung mitgeteilt hat (5000+1000) anrufen, um darum bitten, dass KV/PV direkt bei der Krankenkasse zurück gefordert werden und nicht bei Ihnen, bzw. würden dort auch erfahren, ob dies nicht bereits erledigt ist. Die Nachzahlung der DRV wird Ihnen nun kurzfristig überwiesen, da Sie anscheinend den Nachzahlungsbescheid bereits erhalten haben.
Siehe hieram 26.07.2021 | 17:46
Das ist überhaupt kein Problem, manchmal überschneidet es sich hier auch, während der eine noch schreibt, schreibt auch noch der andere und schwupps... etc. ;-) Aber prima, wenn es nun für Sie verständlich ist! Und zur Verstärkung nochmal: Das Jobcenter hat rechtlich keine Möglichkeit, diese 'Doppelzahlung' für KV/PV von IHNEN zu fordern und darf dies auch nicht mit etwaigen zukünftigen Leistungen verrechnen. Also dürfen Sie sich nun ein dickes fettes Sommereis mit gaaaanz viel frischen Knubberkirschen gönnen ;-)
Cathrinam 26.07.2021 | 17:31
@ siehe hier Oweh. Tut mir leid, ich hatte den beitrag nicht gesehen! (nur die beiden vorherigen) Das tut mir jetzt wahnsinnig leid. Aber vielen lieben Dank, für die Klarstellung nochmal! Das hat mir wirklich sehr weiter geholfen! Wirklich!
Cathrinam 26.07.2021 | 17:57
Das freut mich wirklich sehr. Das waren ein paar harte Monate und ich hatte Angst jetzt irgendetwas falsch zu machen oder das Geld zu verplanen. Bin da sehr skeptisch geworden. Vielen lieben Dank nochmal für die Antwort und eine schöne Woche wünsche ich noch!
Siehe hieram 26.07.2021 | 19:54
Was ist bei Ihnen im Kopf nur los? Das ist nicht empathisch sondern beunruhigend.
Nun, Cathrin, die aus dem Norden kommt, wird mit Knubberkirschen was anzufangen wissen. Sie sollten die auch mal probieren, falls Sie gelegentlich in die Gegend kommen, das hebt vielleicht dann auch Ihre miese Stimmung :-)
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