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Experten-Antwort

EMRT verlängern?

von Bömmel18.05.2020 | 17:33
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1958, erhalte Rente wegen voller Erwerbsminderung seit 11/2017, zunächst befristet bis 31.10.2020. In 2018 erhielt ich den Bescheid über meinen GdB von 50 (ab 09/2016). Vor einigen Tagen erhielt ich die Formulare für die Beantragung der Weiterzahlung der EMRT. Darin enthalten sind auch wieder Formulare zur Gesundheitsprüfung, Selbsteinschätzung und für Befundberichte. Ich hätte gerne gewusst, ob ich jetzt eine "Umwandlung" meiner EM-Rente in eine Altersrente für Schwerbehinderte beantragen kann bzw. sollte, oder ob es irgendeinen Grund gibt, die EMRT zu verlängern. Die Wartezeit von 35 Jahren für die Altersrente ist erfüllt. Auf einer Seite im Netz, die ich leider nicht mehr finden kann, hieß es, man solle mit der Beantragung der Altersrente für Schwerbehinderte bis zum "normalen Zeitpunkt" warten, weil sie ohnehin nicht mehr viel höher ausfallen werde, als die EMRT. Was heißt "normaler Zeitpunkt" und was heißt "nicht mehr viel höher"?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.05.2020 | 12:31

Guten Tag Bömmel,

Ihre Idee, statt einer Weiterzahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung über den 31.10.2020 hinaus den Antrag auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu stellen, kann ich gut nachvollziehen.

Denn die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Sie erfüllt, wenn Sie

• die 35-jährige Wartezeit erfüllt haben

• für Sie zum gewünschten Rentenbeginn eine Schwerbehinderung von mindestens 50 vom Hundert festgestellt ist

• Sie das entsprechende Lebensalter von 61 Jahren erreicht haben

Weitere Informationen zu dieser Altersrente finden Sie unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/altersrente-fuer-schwerbehinderte-menschen_node.html

Für den Antrag auf diese Altersrente im Anschluss an eine Rente wegen Erwerbsminderung sollten Sie den verkürzten Antrag auf eine Versichertenrente (R0110) verwenden.

Diesen Antrag können Sie online stellen unter:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam

oder im Download ausfüllen unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0110.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Es gibt Aspekte, die für eine Umwandlung sprechen und andere Aspekte die dagegen sprechen. Im Folgenden sollen einige dieser Punkte erläutert werden.

Mit dem Antrag auf eine Altersrente hätten Sie das Thema „Rentenantragstellung“ ein für alle Mal erledigt, da eine Altersrente auf Dauer und nicht nur befristet wie Ihre bisherige Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird.

Wenn Sie neben dem Bezug der Altersrente vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze einen Hinzuverdienst erzielen wollten, ergäben sich für das Jahr 2020 geänderte Möglichkeiten. Denn für das Jahr 2020 wurde die Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 44.590 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Ab 2021 gelten wieder die bisherigen Grenzen i.H.v. 6.300 Euro.

Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/Hinzuverdienst.html

und hier

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/Flexirente/Flexirente_Hinzuverdienst.html#6b0a5a69-d88b-48ae-b7a5-d402c62f12c2

Die Minderung, die bei der Berechnung Ihrer bisherigen Rente wegen voller Erwerbsminderung vermutlich bereits enthalten ist, würde in die anschließende Altersrente quasi „übernommen“.

siehe hierzu auch:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/bestandsschutz-emr.html

und

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rente-wegen-voller-erwerbsminderung-4.html

Sie könnten bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu dem von Ihnen angestrebten Rentenbeginn anfordern. Damit hätten Sie konkreten Zahlen für Ihre Entscheidung zur Verfügung.

Sollten Sie bisher noch die Zulagen für das Ansparen einer sogenannte „Riester-Rente“ erhalten, fiele diese unmittelbare Zulagenberechtigung mit Beginn einer Altersrente weg. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den Anbieter Ihrer „Riester-Rente“. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Lohnt-sich-Riester/Staatliche-Foerderung-fuer-Sie/staatliche-foerderung-fuer-sie_node.html

Außerdem könnte der Wechsel von der Rente wegen Erwerbsminderung in einer Altersrente auf etwaige Ansprüche auf eine Betriebsrente Auswirkungen haben. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich bitte mit weiteren Fragen an die Stelle, die für die Betriebsrente zuständig ist.

Es gibt noch eine Reihe weiterer Aspekte deren Erläuterung aber die Möglichkeiten hier im Expertenforum übersteigen. Diese könnten Sie am ehesten in einem Gespräch mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter Ihres Rentenversicherungsträgers klären. Die Wege zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/kontakt_node.html

5 Antworten

Siehe hieram 18.05.2020 | 17:46
Hallo Bömmel, schauen Sie doch mal in diesen aktuellen Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/formular… Auch wenn es dort um einen Neuantrag geht, können Sie dort etwas über EM-Rente/SB-Rente lesen, was Ihnen zu Ihrer Fragestellung/Überlegung 'wann sollte ich' vielleicht weiter hilft. Einen schönen Abend!!
KSCam 18.05.2020 | 20:07
Die sofortige Altersrente hätte bei gleicher Rentenhöhe den Vorteil, dass eine EM nicht mehr entzogen werden kann. Lesen Sie doch einfach einige Beiträge zurück, was EM Rentner (angeblich?) so alles passiert, dann wissen Sie dass Sie als Altersrentner auf der sicheren Seite sind.
Ebertam 18.05.2020 | 21:50
Sie sind 62 Jahre alt oder werden es noch dieses Jahr. Ihre AR für Schwerbehinderte ist möglich. Laden Sie sich den verkürzten Rentenantrag R0110 herunter (13 Seiten ). Ihre Abschläge bleiben für immer.
KSCam 18.05.2020 | 22:11
Die Abschläge dürften kein Thema sein, die hat der Fragesteller eh schon bei der EM Rente und wird die auch nicht mehr los.
Bömmelam 20.05.2020 | 08:48
Vielen Dank für die interessanten und hilfreichen Informationen!
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