Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Bömmel,
Ihre Idee, statt einer Weiterzahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung über den 31.10.2020 hinaus den Antrag auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu stellen, kann ich gut nachvollziehen.
Denn die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Sie erfüllt, wenn Sie
• die 35-jährige Wartezeit erfüllt haben
• für Sie zum gewünschten Rentenbeginn eine Schwerbehinderung von mindestens 50 vom Hundert festgestellt ist
• Sie das entsprechende Lebensalter von 61 Jahren erreicht haben
Weitere Informationen zu dieser Altersrente finden Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/altersrente-fuer-schwerbehinderte-menschen_node.html
Für den Antrag auf diese Altersrente im Anschluss an eine Rente wegen Erwerbsminderung sollten Sie den verkürzten Antrag auf eine Versichertenrente (R0110) verwenden.
Diesen Antrag können Sie online stellen unter:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
oder im Download ausfüllen unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0110.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Es gibt Aspekte, die für eine Umwandlung sprechen und andere Aspekte die dagegen sprechen. Im Folgenden sollen einige dieser Punkte erläutert werden.
Mit dem Antrag auf eine Altersrente hätten Sie das Thema „Rentenantragstellung“ ein für alle Mal erledigt, da eine Altersrente auf Dauer und nicht nur befristet wie Ihre bisherige Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird.
Wenn Sie neben dem Bezug der Altersrente vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze einen Hinzuverdienst erzielen wollten, ergäben sich für das Jahr 2020 geänderte Möglichkeiten. Denn für das Jahr 2020 wurde die Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 44.590 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Ab 2021 gelten wieder die bisherigen Grenzen i.H.v. 6.300 Euro.
Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/Hinzuverdienst.html
und hier
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/Flexirente/Flexirente_Hinzuverdienst.html#6b0a5a69-d88b-48ae-b7a5-d402c62f12c2
Die Minderung, die bei der Berechnung Ihrer bisherigen Rente wegen voller Erwerbsminderung vermutlich bereits enthalten ist, würde in die anschließende Altersrente quasi „übernommen“.
siehe hierzu auch:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/bestandsschutz-emr.html
und
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rente-wegen-voller-erwerbsminderung-4.html
Sie könnten bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu dem von Ihnen angestrebten Rentenbeginn anfordern. Damit hätten Sie konkreten Zahlen für Ihre Entscheidung zur Verfügung.
Sollten Sie bisher noch die Zulagen für das Ansparen einer sogenannte „Riester-Rente“ erhalten, fiele diese unmittelbare Zulagenberechtigung mit Beginn einer Altersrente weg. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den Anbieter Ihrer „Riester-Rente“. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Lohnt-sich-Riester/Staatliche-Foerderung-fuer-Sie/staatliche-foerderung-fuer-sie_node.html
Außerdem könnte der Wechsel von der Rente wegen Erwerbsminderung in einer Altersrente auf etwaige Ansprüche auf eine Betriebsrente Auswirkungen haben. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich bitte mit weiteren Fragen an die Stelle, die für die Betriebsrente zuständig ist.
Es gibt noch eine Reihe weiterer Aspekte deren Erläuterung aber die Möglichkeiten hier im Expertenforum übersteigen. Diese könnten Sie am ehesten in einem Gespräch mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter Ihres Rentenversicherungsträgers klären. Die Wege zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/kontakt_node.html
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