Guten Morgen Skorpie,
die nach der Erwerbsminderung gezahlten Regress-Beiträge werden bei der späteren Altersrente als zusätzliche Beitragszeiten berücksichtigt. Die mit den Beiträgen belegten Zeiten stehen den Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszahlung gleich. Bei der Berechnung der Altersrente fließt aber die bisherige Zurechnungszeit auch als Anrechnungszeit in die Rentenberechnung ein. Wie sich dies auswirkt, d. h. ob und in welcher Höhe sich die Altersrente durch die Regress-Beiträge erhöht, kommt auf den Einzelfall an.
Hinsichtlich der Berechnung der Altersrente empfehlen wir Ihnen daher, einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu vereinbaren. Zu diesem Gespräch sollten Sie den Rentenbescheid mitnehmen, damit alle Ihre Fragen beantwortet werden können.