In der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine sogenannte Zurechnungszeit enthalten. Als Zurechnungszeit bezeichnet man die Zeit, die einer Rente hinzugerechnet wird, wenn die versicherte Person das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Bewertung dieser Zeit (Entgeltpunkte) ergibt sich vereinfacht dargestellt aus dem Durchschnitt, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen ergibt.
Sofern die Rente nach einer Befristung wegfällt, wird aus der Zurechnungszeit bis zum Rentenwegfall eine sogenannte Rentenbezugszeit, die bei einem späteren erneutem Rentenbezug neu bewertet wird.