Entgeltpunkte (Ost) werden ermittelt indem man das Entgelt der Zeiten im Beitrittsgebiet mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Dieser Umrechnungsfaktor entspricht dem Verhältnis West-Durchschnittsentgelt zu Ost-Durchschnittsentgelt. Dieses so ermittelte Entgelt wird dann durch das gesamt Durchschnittsentgelt geteilt. Bei der Rentenberechnung werden die Entgeltpunkte (Ost) mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) soll jedoch spätestens im Jahr 2024 den aktuellen Rentenwert (West) erreichen.