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Experten-Antwort

Entgeltpunkte deutsche beitragsgeminderte Zeiten - unverständliche Berechnung

von Tao24.09.2020 | 09:04
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner letzten Rentenauskunft der DRV Bund wurde eine Teilberechnung für die Entgeltpunkte durchgeführt, deren Sinn und Stimmigkeit sich mir nicht erschließt. Der Unterpunkt im Schreiben lautet: „Zusätzliche Entgeltpunkte für deutsche beitragsgeminderte Zeiten“ Die Rechnung geht wohl so (EP steht für Entgeltpunkte: EP = EP deutsche Zeiten + EP ausländische Zeiten Dann wird ein Verhältnis definiert V = EP deutsche Zeiten / (EP deutsche Zeiten + EP ausländische Zeiten) „Die ermittelten Entgeltpunkte sind in diesem Verhältnis zu berücksichtigen:“ EP * V, was ausgeschrieben heißt: (EP deutsche Zeiten + EP ausländische Zeiten) * EP deutsche Zeiten / (EP deutsche Zeiten + EP ausländische Zeiten), was nach Kürzen EP deutsche Zeiten ergibt. Wenn das so richtig sein sollte, macht die Rechnung wohl keinen Sinn, weil unabhängig von den EP ausländische Zeiten immer die EP deutsche Zeiten resultieren. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Klärungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tao,

den Ausführungen von senf-dazu schließen wir uns an.

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3 Antworten

senf-dazuam 24.09.2020 | 09:52
Hallo Tao! Sie haben sowohl in der DRv als auch in einer ausländischen Rentenversicherung Ansprüche erworben. Das wird mittels EU-Recht oder sonst über ein Sozialversicherungsabkommen geregelt. Würde die DRV nur deutsche Zeiten berücksichtigen, hätten Sie vermutlich große Lücken im Verlauf, so dass nur eine geringe REnte resultiert. Daher werden die ausländischen Zeiten ebenfalls im Verlauf berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Berechnung wird nun aber nicht komplett als Rente ausgezahlt, sondern über die beschriebene Verhältnis-Rechnung werden die ausländischen Anteile wieder herausgerechnet. Trotzdem kann dadurch entweder ein bestimmter Rentenanspruch erst entstehen oder der Betrag der Rente durch die Berücksichtigung der ausländischen Zeiten steigen. Im Endergebnis rechnet die DRV immer die deutsche Rente aus, die Renten aus ausländischen Zeiten berechnet und zahlt dann die Behörde des anderen Staates.
Taoam 24.09.2020 | 10:40
Vielen Dank für die Antworten - ich bin insoweit beruhigt, daß die Berechnung wohl ihre Richtigkeit hat. Mir als Laie muß sich vermutlich nicht erschließen, warum erst eine Größe eingerechnet wird, um sie anschließend wieder herauszurechnen. Ich nehme das hiermit so hin ;-)
senf-dazuam 24.09.2020 | 14:36
weitere Infos zum Thema finden Sie auch unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/…
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