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Experten-Antwort

Entgeltpunkte für Pflegende

von AndreaR16.03.2022 | 17:30
134 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich, 53 Jahre, pflege ehrenamtlich eine ältere Dame, 83 Jahre, für ca. 5 Stunden wöchentlich. Sie ist keine Angehörige. Ich arbeite hauptberuflich in Teilzeit (20 Std.) pro Woche. Die ältere Dame hat Pflegegrad 2, der zur Zeit überprüft und evtl. angepasst wird, da sie im Alltag selber immer weniger kann. Kann ich hierfür Entgeltpunkte für das Rentenkonto geltend machen und einen entsprechenden Antrag stellen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AndreaR,

als Pflegeperson sind Sie in der gesetzlichen

Rentenversicherung pflichtversichert, wenn

Sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit

mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig wenigstens

zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in ihrer häuslichen

Umgebung pflegen (Mindestpflegeumfang).

Weitere Voraussetzungen sind unter anderem auch, dass Sie neben der Pflege regelmäßig nicht mehr als

30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und der jeweilige Pflegebedürftige einen Anspruch

auf Leistungen aus der deutschen sozialen oder

privaten Pflegeversicherung hat.

Für die Zahlung von Rentenbeiträgen für Ihre Pflegetätigkeit können Sie sich selbst an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen wenden. Diese sendet Ihnen den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ zu. Die Pflegekasse benötigt Ihre Angaben, damit sie gegebenenfalls die Beitragszahlung an die Rentenversicherung aufnehmen kann.

Nähere Informationen:

file://v974w104.bsh.drv/hb000435/Eigene%20Dateien/Download/rente_fuer_pflegepersonen%20(1).pdf

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Peter T. am 16.03.2022 | 19:24
Falls Sie über 10 Stunden an mind 2 Tagen in der Woche jemand ehrenamtlich pflegen, kommt die Pflegekasse automatisch auf Sie zu und fragt die Voraussetzungen ab. Diese sind, keine Alters-Vollrente und nicht mehr als 30 Stunden Arbeit die Woche. Dies scheint bei Ihnen vorzuliegen. Daher muss das Gutachten nur mehr als 10 Stunden attestieren...
W°lfgangam 16.03.2022 | 20:45
Ergänzend zum Vorbeitrag: Sie müssen bei der Pflegekasse (nicht der Rentenversicherung!) den Antrag stellen, dass Sie pflegende Person sind und dafür EP in Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben haben möchten - die Pflegekasse ist die Stelle, die die Bedingungen dafür festzustellen hat. Grundsätzlich läuft das zwar über den Antrag der Pflegebedürftigen wg. Pflegegeld "pflegt Sie jemand/wer ist das?" ...das mögen aber 'alte Daten' sein, als Sie sich an der Pflege noch nicht beteiligt haben. Daher Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen. Gruß w.
Berndam 17.03.2022 | 11:25
W°lfgangam 17.03.2022 | 20:03
Sie müssen bei der Pflegekasse (nicht der Rentenversicherung!) den Antrag stellen, dass Sie pflegende Person sind und dafür EP in Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben haben möchten
Man muss hier gar keinen ANTRAG STELLEN, so ein Quatsch! Man teilt der Pflegekasse das mit und damit hat es sich. Wäre ja noch schöner wenn man dafür einen Antrag stellen müsste.
;-)) ...nett formuliert, dass eine 'bloße' Mitteilung kein Antrag wäre, zwecks Prüfung eines öff.-rechtlichen Anspruchs auf Sozialleistungen ...klar, ich vergaß, die winken das dann einfach 1:1 durch/macht doch schon der Pförtner "hier haste deine Beitragszeiten für die Pflegetätigkeit/Anspruchsvoraussetzungen sind mir egal" ...*so easy ist das also *g Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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