Hallo Reservist1000,
ob eine unmittelbare oder sog. mittelbare Berechtigung für eine staatliche Riester-Förderung vorliegt, definiert sich nach § 10a EStG (Einkommensteuergesetz).
Zusammengefasst besteht demnach eine unmittelbare Berechtigung, wenn die betreffende Person in dem Jahr, für das die Zulage beantragt wird, für mindestens einen Tag einem der folgenden Personenkreise angehört bzw. angehörte:
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten, Amtsträger, freiwillig Wehrdienstleistende, Personen im Bundesfreiwilligendienst [Besonderheiten für Beamte: Wer keine Sozialversicherung aus einem früheren Arbeitsverhältnis hat, muss eine sogenannte Zulagennummer bei seiner Dienststelle beantragen. Außerdem muss die Versorgungsstelle ermächtigt werden, die Daten über die Dienstbezüge der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund mitzuteilen. Seit 2005 müssen die Anbieter einen Kunden, der Beamter ist, über diese Zustimmungspflicht informieren.]
- Bezieher von Arbeitslosengeld, ALG-II-Empfänger, Bezieher von Krankengeld, vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen, Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese vorher pflichtversichert waren, und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler
- Nichterwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (zum Beispiel bei Pflege von Angehörigen)
- Geringfügig Beschäftigte - Minijobber - die eigene Sozialversicherungsbeiträge leisten
- Erziehende bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - dies gilt für das gesamte Jahr
Für eine genauere Definition verweisen wir auf den Wortlaut des § 10a EStG.
Für eine verbindliche auf den individuell von Ihnen geschilderten Einzelfall bezogene Antwort, bitten wir Sie allerdings tatsächlich, sich an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu wenden, da dort eine verbindliche Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgen kann:
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Service-und-Auskunft/service-und-auskunft_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung