Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erfüllen Leistungen nach §§ 8, 11 USG die Zulagenberechtigung für Riester?

von Reservist100031.07.2021 | 19:30
163 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Tag, Folgender Sachverhalt, - Vollzeitstudent - 19 Jahre alt - während der vorlesungsfreien Zeit erfolgt eine RDL nach § 63b SG über mehrere Wochen - mithin werden Leistungen nach §§ 8, 11 USG bezogen - im selben Kalenderjahr der RDL wird kein Erwerbseinkommen erzielt. Es wird kein Arbeitsentgelt weiter erhalten, weil vorher kein Arbeitsverhältnis bestand. Es werden Leistungen nach § 8 USG bezogen, die jedenfalls nicht statt des Arbeitsentgelts erhalten werden. Somit werden die Leistungen nach § 8 USG ersatzlos bezogen. Ist besagte Person berechtigt die Riesterzulage zu erhalten? Mehrere Versicherungsgesellschaften haben auf die Zulagenstelle der DRV verwiesen. Ich erhalte allerdings seit nach 3 Wochen immernoch keine Antwort von der Zulagenstelle der DRV. MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reservist1000,

ob eine unmittelbare oder sog. mittelbare Berechtigung für eine staatliche Riester-Förderung vorliegt, definiert sich nach § 10a EStG (Einkommensteuergesetz).

Zusammengefasst besteht demnach eine unmittelbare Berechtigung, wenn die betreffende Person in dem Jahr, für das die Zulage beantragt wird, für mindestens einen Tag einem der folgenden Personenkreise angehört bzw. angehörte:

- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten, Amtsträger, freiwillig Wehrdienstleistende, Personen im Bundesfreiwilligendienst [Besonderheiten für Beamte: Wer keine Sozialversicherung aus einem früheren Arbeitsverhältnis hat, muss eine sogenannte Zulagennummer bei seiner Dienststelle beantragen. Außerdem muss die Versorgungsstelle ermächtigt werden, die Daten über die Dienstbezüge der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund mitzuteilen. Seit 2005 müssen die Anbieter einen Kunden, der Beamter ist, über diese Zustimmungspflicht informieren.]

- Bezieher von Arbeitslosengeld, ALG-II-Empfänger, Bezieher von Krankengeld, vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen, Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese vorher pflichtversichert waren, und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler

- Nichterwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (zum Beispiel bei Pflege von Angehörigen)

- Geringfügig Beschäftigte - Minijobber - die eigene Sozialversicherungsbeiträge leisten

- Erziehende bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - dies gilt für das gesamte Jahr

Für eine genauere Definition verweisen wir auf den Wortlaut des § 10a EStG.

Für eine verbindliche auf den individuell von Ihnen geschilderten Einzelfall bezogene Antwort, bitten wir Sie allerdings tatsächlich, sich an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu wenden, da dort eine verbindliche Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgen kann:

https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Service-und-Auskunft/service-und-auskunft_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026