Hallo Katja,
auch wenn ein vorliegender Schwerbehindertenausweis ein Hinweis auf das Vorliegen einer Erwerbsminderung sein kann - für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt dieser grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Rechtsgrundlage hierfür bildet § 43 SGB VI.
Weitere Informationen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auch in der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=12
herunterladen können.