Hallo Renate,
in Ihrem Fall gilt es möglicherweise zu klären, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld im Wege der sogenannten Nahtlosigkeit gezahlt werden kann, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit entschieden wird.
Es ist davon auszugehen, dass Sie hierfür Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen müssen.
Ich empfehle Ihnen daher, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden.