Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bekomme eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung seit dem 1.10.2015.
Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht nicht, weil ich aufgrund der Feststellung der Rentenversicherung (lt. Rehaberichtes) noch mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann und einen entsprechenden Arbeitsplatz innehabe. Ich habe vorher fünf Stunden an vier Tagen in der Woche gearbeitet. Für drei Stunden kann mir meine Arbeitgeberin meinen Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stellen und aus gesundheitlichen Gründen ist es mir bisher auch nicht möglich diese drei Stunden zu arbeiten zumal ich an einer chronischen Erkrankung leide, die sich bei Stress verschlimmert. Ich wohne auf dem Land und muss zu einer Arbeitsstelle mindestens 25km in die nächste Stadt fahren. Das Arbeitsverhältnis mit meiner Arbeitgeberin besteht nur noch auf dem Papier, weil sie für mich eine Vollzeitkraft eingestellt hat. Es handelt sich um ein kleines Steuerbüro mit neun überwiegend Teilzeitbeschäftigen. Ich wäre in diesem Büro am 2.1.2017 zwanzig Jahre tätig gewesen (bis zur Geburt meines Sohnes im Jahre 1999 war ich dort als Vollzeitkraft tätig). Wie ist es mit einer Abfindung wenn sie mir kündigt? Vom 8.9.2016 - 7.9.2017 bekomme ich Arbeitslosengeld. Ich habe einen festgestellten Behinderungsgrad von 30% ein Antrag auf Gleichstellung wurde abgelehnt. Ab 7.9. d.J. steht mir dann nur noch die teilweise Erwerbsminderungsrente zu, die für den Lebensunterhalt nicht ausreichend ist. Ist es möglich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen, weil ich für drei Stunden tägliche Arbeit nicht vermittelbar bin ("Arbeitsmarktrente) ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Anna-Maria R.