Mein Mann wurde während Krankengeldbezugs von der Krankenkasse zur Beantragung einer Reha aufgefordert. Diese wurde bewilligt und auch durchgeführt. Er wurde aus der Reha als arbeitsunfähig entlassen, weniger als 3 Std. täglich arbeitsfähig. Die Entlassung aus der Reha erfolgte Anfang Oktober 2021. Bisher haben wir nichts von der RV gehört. Wird der Reha Antrag automatisch umgedeutet oder muss mein Mann trotzdem zusätzlich einen Antrag stellen? Sollte er eine Sachstandsanfrage stellen ? Oder einfach abwarten ? Vielen Dank
Wenn die DRV der Ansicht ist, dass bei Ihrem Mann eine Erwerbsminderung vorligt, kommt sie von sich aus auf ihn zu und bietet ihm die Umdeutung an.
Dass Sie bis heute nichts von der DRV gehört haben, kann unterschiedliche Gründe haben: von keine Erwerbsminderung bis Prüfung läuft noch.
Wenn Ihr Mann eine Rente möchte, muss er aber nicht auf die DRV warten. Er kann gerne auch von sich aus einen Rentenantrag stellen.
Das ist, im Augenblick zumindest noch, seine Entscheidung.
Also erfolgt die Umdeutung nach Reha nicht automatisch und mein Mann muss einen Antrag stellen ? Habe ich das richtig verstanden ?
So sieht es aus. Die DRV kann von sich aus tätig werden, muss es aber nicht. Sie sollten entweder bei der DRV nachfragen, ob schein ein Rentenverfahren eingeleitet wurde. Wenn nicht, sollten sie den Antrag direkt bei diesem Telefonat stellen.
Meines Erachtens sollte der EMR Antrag gestellt werden. Die Sozialmedizin im Entlassungsbericht sagt ja nur, dass die medizinische Einschätzung der Ärzte ist, dass die Erwerbsfähigkeit bei unter 3 Std liegt. Sie sagt aber nicht, ob der Patient eine EMR anstrebt.
Sinnvollerweise wohl wirklich mal Kontakt aufnehmen, was erwünscht ist...
Alles Gute!
P. S. Umdeutung bezieht sich ja auf den Beginn der EMR. Also dass g g f. (!!!) Datum des damaligen Rehaantrags dann als Datum des EMR-Antrags gewertet wird. Aber das muss individuell geprüft werden.