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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente ab 2019 / neue Berechnung und mehr Geld?

von Bari24.07.2022 | 09:37
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Hallo zusammen, ich war seit 2018 krank und habe Anfang 2019 Reha Antrag gestellt. 2020 bekam ich ein Schreiben dass ich zu 100% Erwerbsgemindert bin und habe Rückwirkend 2019 Erwerbsminderungsrente erhalten. Also ab ca. März 2019 habe ich die Erwerbsminderungsrente erhalten. Nun lese ich immer wieder etwas von neuer Berechnung ab 2024. Falle ich auch in den Genuss? Würde mir sehr helfen da ich keine Energiepauschale und Zuschläge bekomme aber die Mehrkosten habe ich trotzdem. Lieben Dank Euch allen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bari,

es kommt auf Ihren konkreten Rentenbeginn an (nicht der Zeitpunkt der erstmaligen Auszahlung). Das Datum des Rentenbeginns finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Sollte der Rentenbeginn tatsächlich im Jahr 2019 gewesen sein, gelten für Sie die Neuregelungen des § 307i SGB VI (Zuschlag an Entgeltpunkten ab dem 01.07.2024) nicht.

Falls der Rentenbegínn vor dem 01.01.2019 liegen sollte, wird ab dem 01.07.2024 ein Zuschlag berücksichtigt, sofern der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente noch am 30.06.2024 besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Gerdaam 24.07.2022 | 09:44
Nein, bei einem Rentenbeginn ab Januar 2018 galt bereits eine Zurechnungszeit bis zum vollendeten 65. Lebensjahr. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschlags ist, dass die Erwerbsminderungsrente zwischen vom 01.01.2001 und dem 31.12.2018 begonnen und der Rentenanspruch auch bis zum 30.06.2024 ununterbrochen bestanden hat.
Gerdaam 24.07.2022 | 11:19
Nein, bei einem Rentenbeginn ab Januar 2018 galt bereits eine Zurechnungszeit bis zum vollendeten 65. Lebensjahr.
Dem ist nicht so. Dann muss wohl nächste Woche das SGB umgeschrieben werden, werter "Bernd" https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/253a.html
Abeckyam 24.07.2022 | 12:16
Hallo, Ich nehme an 'Gerda' hat sich vertippt, das sollte nicht "ab Januar 2018" heißen, sondern "ab Januar 2019". Da hat die Fragestellerin ja ihre Rente erhalten und dann gibt es keinen Zuschlag.
Abschlägeam 24.07.2022 | 14:30
In diesem Beitrag vor ein paar Tagen hat der 'DRV-Experte' den kompletten Text des neuen §307i SGB VI, der zum 01.07.2024 in Kraft tritt, in aktueller Fassung 'zitiert'. Also im Zweifelsfall noch einmal da rein schauen, dann erübrigen sich auch Diskussionen über evtl. Tippfehler :-) https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsm…
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