Ist bei einem Erwerbsminderungsrentenantrag und späterem positiven Bescheid mit Rentenabschlägen zu rechnen wenn das Alter für eine Regelrente noch nicht erreicht ist?
Und wie ist der Hinweis in der Rentenauskunft bei der Erwerbsminderungrente zu verstehen: „Die berücksichtigte Zurechnungszeit kann sich bei Leistungseintritt nach dem xx.xx.xxx verringern“, hat das eine evt. geringere ErwerbsminderungsRente als der in der Auskunft dort genannte Erwerbsminderungsrentenbetrag zur Folge?