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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Abschläge ?

von Elfriede6205.08.2022 | 23:08
220 Ansichten
6 Antworten

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Ist bei einem Erwerbsminderungsrentenantrag und späterem positiven Bescheid mit Rentenabschlägen zu rechnen wenn das Alter für eine Regelrente noch nicht erreicht ist? Und wie ist der Hinweis in der Rentenauskunft bei der Erwerbsminderungrente zu verstehen: „Die berücksichtigte Zurechnungszeit kann sich bei Leistungseintritt nach dem xx.xx.xxx verringern“, hat das eine evt. geringere ErwerbsminderungsRente als der in der Auskunft dort genannte Erwerbsminderungsrentenbetrag zur Folge?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elfriede62,

ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage mit dem Verweis auf die Broschüre "Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle", Seite 16 und 18 beantwortet ist. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, gerne her damit.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

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5 Antworten

KSCam 06.08.2022 | 11:07
Die Höhe Ihrer möglichen EM Rente ersehen Sie aus der jährlichen Renteninformation oder der letzten Rentenauskunft; sofern diese abschlagsbehaftet ist sind die Abschläge eingerechnet. Ab Erreichen des Regelalters gibt es übrigens keine EM Rente mehr. Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnitt Ihrer bisherigen Beiträge bewertet. Reduzieren sich Ihre künftigen Verdienste im Vergleich zu früher, wird dieser Gesamtdurchschitt zwangsläufig geringer werden und damit auch die Bewertung der Zurechnungszeit.
Elfried62am 06.08.2022 | 15:43
Vielen Dank für die Antwort. Ich verstehe aber das Thema Zurechnungszeit leider so noch nicht. In der Rentenauskunft steht ja drin, dass sich die Zeit (nicht die durchschn.Bewertung) verringert. Was hat eine Verringerung der Zurechnungszeit für Folgen? Das bei einer Verringerung des Durchschnitts wegen weniger Verdienst/Beiträgen zu rechnen ist habe ich verstanden, danke. Danke für den Hinweis zur max. Dauer einer EMR. Wenn es die EMR nur bis zur Regelaltergrenze gibt, gilt das dann evt. auch für andere Rentenmöglichkeiten z.B. auf vorgezogene Rente ab 63, kann man mich dazu zwingen in eine vorgezogene Rente vor der Regelaltersrente zu gehen wenn EMR beantragt ist oder gezahlt wird.
Buntiam 06.08.2022 | 16:21
Zitat von Elfried62 anzeigenausblenden
Das kommt darauf an, wer Sie zu einer vorgezogenen Altersrente "zwingen" möchte. Bei Leistungen, wie bspw. ALG2, kann das möglich sein, da andere Leistungen, wie eben eine mögliche Rente, Vorrang haben. Die Rentenversicherung selbst macht es nicht,allerdings wandeln die meisten EM-Rentner die Rente zeitig um, weil es soziale Sicherheit bedeutet und die Rentenhöhe sich meist nicht ändert. Inwiefern Sie aber von einem Sozialträger zur Rentenantragstellung Altersrente aufgefordert werden und dieses ablehnen, weil Sie EM-Rente beantragt haben dem deshalb nicht nachkommen müssen, vermag ich nicht zu sagen. Aber da findet sich bestimmt noch jemand, der das genauer weiß.
KSCam 06.08.2022 | 17:20
Dass die Zurechnungszeit sich immer mehr (zeitlich) verkürzt, sollte doch logisch sein. (vereinfachtes) Beispiel: a) jemand wird mit 40 erwerbsgemindert, bekommt die Zurechnungszeit bis 65 geschenkt - sind also 25 Jahre "geschenkte" Zeit. b) der gleiche wird erst mit 45 erwerbsgemindert, dann kriegt er bis 65 nur noch 20 Jahre ZZ geschenkt, also 5 Jahre weniger als bei a). Der hat aber von 40-45 auch im Normalfall 5 Jahre mehr Beiträge. Prinzip verstanden? Und für alle Kritiker: ja ich weiß dass dieses Jahr die ZZ bis 65+x geht.
W°lfgangam 06.08.2022 | 22:46
Hallo Elfriede, der Abschlag bei der EM-Rente hängt vom Rentenbeginn und Ihrem Alter ab. Hier finden Sie die aktuellen Abschläge aufgelistet (Seite 16-18): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… und auf S. 16 die 'geschenkte' Zeit/Zurechnungszeit - quasi, als hätten Sie bis dahin schon gearbeitet. Gruß w.
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