Solche Spielchen zu spielen ist totaler Quatsch und bläht nur vollkommen unnötig das Verwaltungsverfahren auf.
Das könnene Sie dem Kumpel von Ihrem Kumpel gerne ausrichten.
Oder drastisch ausgedrückt: da ist ne Scheiß-Idee![/quote]
Was ist da ne Scheiß-Idee dran?
Der EXPERTE (nicht! die Putzfrau) hat doch eindeutig! in der EXPERTEN-Antwort den Grundsatz „Reha vor Rente“ bestätigt!
Auf unverschämte und unqualifizierte Antworten von Nicht Experten kann ich gerne verzichten.
Hilfreich wäre zu wissen, wie viel Prozent aller Reha Anträge abgelehnt werden, um endgültig entscheiden zu können.[/quote]
Die Prozentzahl der abgelehnten Reha Anträge würde Ihnen auch nicht weiterhelfen, denn Sie fallen dann entweder in den Anteil der abgelehnten oder in den der genehmigten Anträge.
Eine Reha können Sie beantragen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Einschränkungen feststellen, die (längerfristig) Ihre Erwerbsfähigkeit mindern könnten. Dies kann auch ein völliger Erschöpfungszustand aufgrund körperlicher Beschwerden in Verbindung mit daraus resultierenden psychischen Belastungen sein.
Und dann beantragen Sie eine Reha, um sich unter fachlicher Anleitung wieder neu zu sortieren bzw. tatsächlich vorhandene Einschränkungen zu erkennen und dann nachfolgend entweder wieder fit für den Arbeitsalltag zu sein oder auch nur Anregungen bekommen zu haben, was Sie verändern könnten/sollten. Oder eben auch (wie auch der Experte sagte), wird doch eine bereits erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt. Dann können Sie entscheiden, ob Sie eine EM-Rente beantragen oder vielleicht zunächst nur eine berufliche Rehabilitation (LTA).
Eine Erwerbsminderungsrente können Sie beantragen, wenn bereits erhebliche gesundheitliche Einschränkungen (zum Beispiel auch langfristig bereits Arbeitsunfähig 'krank geschrieben') vorliegen, die aus Sicht Ihrer behandelnden Ärzte Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft mindern.
Auch wenn der Experte schreibt "grundsätzlich gilt Reha vor Rente" kann es Ihnen passieren, dass bei einem EM-Rentenantrag weder eine Reha NOCH eine EM-Rente bewilligt wird. Und dann??
Und auch der Antrag auf 'nur' Reha kann abgelehnt werden, ja. Da haben Sie aber die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Vielleicht sollten Sie sich hier nochmals ein bisschen einlesen und dann entscheiden, welchen Antrag Sie stellen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/med_reha_wie_sie_ihnen_hilft.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/mit_reha_fit_fuer_den_job.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/berufliche_reha_ihre_chance.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html