Guten Morgen, mich würde mal interessieren wie das im Falle einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit mit den Beiträgen zur Rentenversicherung sind. Werden die dann von mir in gleicher Höhe weitergezahlt?
Ich bin 51Jahre, selbstständig tätig, seit kurzem freiwillig Pflichtversichert , war jetzt fünf Jahre meiner Selbständigkeit gar nicht mehr Rentenversichert und bin jetzt auf den letzten Drücker wieder zurückgekommen.
Ich habe gesundheitliche Probleme und es kann passieren, dass ich vielleicht im Laufe der Jahre mal erwerbersgemindert werde,
VH
Johannes