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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Beiträge

von Johannes08.04.2021 | 08:51
92 Ansichten
2 Antworten

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Guten Morgen, mich würde mal interessieren wie das im Falle einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit mit den Beiträgen zur Rentenversicherung sind. Werden die dann von mir in gleicher Höhe weitergezahlt? Ich bin 51Jahre, selbstständig tätig, seit kurzem freiwillig Pflichtversichert , war jetzt fünf Jahre meiner Selbständigkeit gar nicht mehr Rentenversichert und bin jetzt auf den letzten Drücker wieder zurückgekommen. Ich habe gesundheitliche Probleme und es kann passieren, dass ich vielleicht im Laufe der Jahre mal erwerbersgemindert werde, VH Johannes

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johannes,

eine Versicherungspflicht auf Antrag endet nicht, wenn Sie erwerbsgemindert werden. Für eine Beendigung der Versicherungspflicht müssten die dafür nötigen Voraussetzungen entfallen. Das ist zum Beispiel mit der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit der Fall. Ein Wechsel der Tätigkeit oder ein Wechsel der Rechtsform, in der die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, beendet beispielsweise die Antragspflichtversicherung nicht. Diese besteht fort, solange eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Sofern Sie den vollen Regelbeitrag zahlen, ist dieser weiterhin maßgebend. Zahlen Sie einkommensgerechte Beiträge, ist das Arbeitseinkommen nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid maßgebend. Sinkt das Arbeitseinkommen im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich um mindestens 30% unter das im letzten Einkommensteuerbescheid nachgewiesene Arbeitseinkommen, können Beiträge entsprechend dem laufenden Arbeitseinkommen gezahlt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Johannesam 12.04.2021 | 15:36
Vielen Dank für die äußerst genaue und zielführende Antwort. Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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