Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Betriebsrente - Einmalzahlung

von Tim G.14.08.2020 | 09:57
538 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mir ist klar, dass meine Frage sehr speziell ist und vielleicht nicht ganz hier in dieses Forum passt. In der Hoffnung, dass irgendein Leser hier vielleicht eine Antwort hat frage ich trotzdem mal. Als unbefristeter Erwerbsminderungsrentner erhalte ich zusätzlich auch eine kleine Betriebsrente. Das war eine freiwillige Leistung meines Ex-Arbeitgebers gegenüber einer Pensionskasse VVaG ohne mein Zutun. Ob es wohl möglich wäre eine Einmalzahlung statt der monatlichen, lebenslangen Rentenzahlung anzunehmen? Hat es das schon mal gegeben?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir haben in diesem Thread ein paar Einträge aufgrund von Beleidigungen gelöscht und bitten dafür um Verständnis.

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Da es sich hier um ein öffentliches Forum handelt, können wir leider nicht jeden Beitrag löschen, der unvollständige oder ggf. falsche Auskünfte enthält.

Um das Thema zu einem Abschluss zu bringen:

Hallo Tim G.,

bitte klären Sie mit Ihrer Pensionskasse, ob eine Einmalzahlung statt einer monatlichen Rentenzahlung in Ihrem Vertrag überhaupt vorgesehen ist.

Klären Sie bitte außerdem mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob der Freibetrag für die Krankenversicherung monatlich sowie eventuell auch jährlich gilt.

Unseres Erachtens gilt der Freibetrag lediglich für die Krankenversicherung- nicht für die Pflegeversicherung.

Da es sich hierbei jedoch nicht um das Rechtsgebiet der Rentenversicherung handelt, können Sie lediglich von Ihrer Krankenkasse verbindliche Auskünfte erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

20 Antworten

FREEam 15.08.2020 | 23:02
Ja, das hat sicher schon einmal gegeben Ob Sie eine Einmalzahlung anstelle einer monatlichen Zahlung erhalten können müssen Sie die Versicherung fragen. Nein, eine Betriebsrente wird nicht auf die EM Rente angerechnet, auch nicht als Einmalzahlung. Davon unabhängig wird sich jedoch die Kranken/Pflegekasse dafür interessieren.
Experte-10am 16.08.2020 | 09:25
Eine Einmalzahlung ist nicht selten. Interessant ist sicherlich, dass bei einer Einmalzahlung bis 19.110,00 Euro keine Abzüge für Kranken-Pflegeversicherung entstehen. 159,25 Euro x 12 Monate x 10 Jahre = 19.110,00 Euro
Experte-10am 16.08.2020 | 11:56
Noch ein mal für die ganz Kleveren: Flegeversicherung mus nicht gezalt werden. Die ist drin im Freibetrag. Nur falsch Ausagen hier.
Grünam 16.08.2020 | 11:31
Eine Einmalzahlung ist nicht selten. Interessant ist sicherlich, dass bei einer Einmalzahlung bis 19.110,00 Euro keine Abzüge für Kranken-Pflegeversicherung entstehen. 159,25 Euro x 12 Monate x 10 Jahre = 19.110,00 Euro
Die Pflegeversichrerung muß immer gezahlt werden!
Richtig, der Freibetrag 159,25€ (2020) gilt nur für die Krankenkassenbeiträge.
Fraukeam 16.08.2020 | 12:06
Eine Einmalzahlung ist nicht selten. Interessant ist sicherlich, dass bei einer Einmalzahlung bis 19.110,00 Euro keine Abzüge für Kranken-Pflegeversicherung entstehen. 159,25 Euro x 12 Monate x 10 Jahre = 19.110,00 Euro
Die Pflegeversichrerung muß immer gezahlt werden!
Richtig, der Freibetrag 159,25€ (2020) gilt nur für die Krankenkassenbeiträge.
Was habt Ihr den geraucht. Langsam nerven die ganzen Haupt- und Realschüler hier.
da wird sich einer wundern,wenn er mal nachliest...Freigrenze und Freibetrag...
Experte-10am 16.08.2020 | 13:50
Ob 159,25 Euro monatlich oder als Einmalzahlung 19.110,00 Euro bedeutet: Keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge! Allerdings erfolgt eine volle Versteuerung.
Tim G.am 17.08.2020 | 12:16
Danke für die Antworten! Ich habe zwei Online Rechner gefunden und tatsächlich werden bis 19.109,99 € keine Beiträge für Kranken- und/oder Pflegeversicherung angezeigt. Bei 19.110,00 € sind jedoch 5,29 € monatlich fällig für 10 Jahre. Muss ich das jetzt verstehen?
W°lfgangam 17.08.2020 | 17:22
Hallo Tim G., Frage Sie beim 'Programmierer' der Online-Rechners nach ...ggf. haben Sie sich aber auch bei der Dateneingabe vertippt ;-) Vertrauen Sie auf die Ihnen hier genannten gesetzlichen Regelungen. Ob das für die Zukunft/alle 10 Jahre aktuell bleibt, ist abzuwarten ...die KV/PV wird das mtl. beobachten, wie sich Beitragssätze/gesetzliche Regelungen ggf. ändern werden -> "aha“, daher die mtl. Betrachtungsweise/der 120-ste Teil des Auszahlungsbetrages :-) Gruß w.
Tim G.am 18.08.2020 | 09:33
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ich habe zwei Online Rechner gefunden und tatsächlich werden bis 19.109,99 € keine Beiträge für Kranken- und/oder Pflegeversicherung angezeigt. Bei 19.110,00 € sind jedoch 5,29 € monatlich fällig für 10 Jahre. Muss ich das jetzt verstehen?
Hallo Tim G., Frage Sie beim 'Programmierer' der Online-Rechners nach ...ggf. haben Sie sich aber auch bei der Dateneingabe vertippt ;-) Vertrauen Sie auf die Ihnen hier genannten gesetzlichen Regelungen. Ob das für die Zukunft/alle 10 Jahre aktuell bleibt, ist abzuwarten ...die KV/PV wird das mtl. beobachten, wie sich Beitragssätze/gesetzliche Regelungen ggf. ändern werden -> "aha“, daher die mtl. Betrachtungsweise/der 120-ste Teil des Auszahlungsbetrages :-) Gruß w.
Was soll jetzt die Bemerkung mit dem ‚aha - der 120ste Teil..‘? Das hatte der ‚Experte-10‘ doch anfangs bereits erklärt. Ihre Antwort bringt mich ebenso nicht weiter wie die offensichtliche Falschbehauptung, dass stets die Pflegeversicherung bezahlt werden muss. Warum schreiben die Leute hier denn sowas.
Clipperam 18.08.2020 | 10:16
Zitat von Frauke anzeigenausblenden
Ich habe zwei Online Rechner gefunden und tatsächlich werden bis 19.109,99 € keine Beiträge für Kranken- und/oder Pflegeversicherung angezeigt. Bei 19.110,00 € sind jedoch 5,29 € monatlich fällig für 10 Jahre. Muss ich das jetzt verstehen?
Hallo Tim G., Frage Sie beim 'Programmierer' der Online-Rechners nach ...ggf. haben Sie sich aber auch bei der Dateneingabe vertippt ;-) Vertrauen Sie auf die Ihnen hier genannten gesetzlichen Regelungen. Ob das für die Zukunft/alle 10 Jahre aktuell bleibt, ist abzuwarten ...die KV/PV wird das mtl. beobachten, wie sich Beitragssätze/gesetzliche Regelungen ggf. ändern werden -> "aha“, daher die mtl. Betrachtungsweise/der 120-ste Teil des Auszahlungsbetrages :-) Gruß w.
Was soll jetzt die Bemerkung mit dem ‚aha - der 120ste Teil..‘? Das hatte der ‚Experte-10‘ doch anfangs bereits erklärt. Ihre Antwort bringt mich ebenso nicht weiter wie die offensichtliche Falschbehauptung, dass stets die Pflegeversicherung bezahlt werden muss. Warum schreiben die Leute hier denn sowas.
Tja, warum hat der Gesetzgeber die Sache unterschiedlich geregelt für Kranken-und Pflegeversicherung? Wird schon einen klugen Grund geben, aber macht es komplizierter. Dass da in einem Forum auch mal jemand was falsches sagt, muss man erwarten. Ich glaube, sie halten die richtige Behauptung grad für die falsche...
Frauke hat da den Tipp schon gegeben "Freigrenze und Freibetrag" bei der einer Versicherungsart "Freibetrag", bei der anderen Versicherungsart dann "Freigrenze". Bei gesetzlich freiwillig KK-Versicherten fällt der Freibetrag beim bAV-Bezug weg, dito wenn der/die Rentner/in die KVdR- Mitgliedschaft nicht erreicht (also keine KK- Pflichtmitgliedschaft), auch da gibt es keinen Freibetrag.
Fraukeam 18.08.2020 | 10:02
Zitat von Tim G. anzeigenausblenden
Hallo Tim G., Frage Sie beim 'Programmierer' der Online-Rechners nach ...ggf. haben Sie sich aber auch bei der Dateneingabe vertippt ;-) Vertrauen Sie auf die Ihnen hier genannten gesetzlichen Regelungen. Ob das für die Zukunft/alle 10 Jahre aktuell bleibt, ist abzuwarten ...die KV/PV wird das mtl. beobachten, wie sich Beitragssätze/gesetzliche Regelungen ggf. ändern werden -> "aha“, daher die mtl. Betrachtungsweise/der 120-ste Teil des Auszahlungsbetrages :-) Gruß w.
Was soll jetzt die Bemerkung mit dem ‚aha - der 120ste Teil..‘? Das hatte der ‚Experte-10‘ doch anfangs bereits erklärt. Ihre Antwort bringt mich ebenso nicht weiter wie die offensichtliche Falschbehauptung, dass stets die Pflegeversicherung bezahlt werden muss. Warum schreiben die Leute hier denn sowas.
Tja, warum hat der Gesetzgeber die Sache unterschiedlich geregelt für Kranken-und Pflegeversicherung? Wird schon einen klugen Grund geben, aber macht es komplizierter. Dass da in einem Forum auch mal jemand was falsches sagt, muss man erwarten. Ich glaube, sie halten die richtige Behauptung grad für die falsche...
Experte-hoch-20am 18.08.2020 | 11:42
Warum lassen die angeblich wirklichen "Experten" eigentlich so einen Unsinn von Experte minus 10 hier stehen? Wissen Sie es auch nicht besser?
Löschfingeram 18.08.2020 | 12:30
Noch wichtiger als Beleidigungen zu löschen wäre es, offensichtlich absichtlich falsche Antworten zu löschen, selbst wenn Leute wie Experte-10 dann hier keine Existenzberechtigung mehr hätten.
@DRV-Expertenam 20.08.2020 | 11:11
Wie lange wollen Sie dem Experten-10 denn noch hier seine Falschaussagen durchgehen lassen? Das geht jetzt seit Tagen so!
Clipperam 20.08.2020 | 14:56
Wie lange wollen Sie dem Experten-10 denn noch hier seine Falschaussagen durchgehen lassen? Das geht jetzt seit Tagen so!
Was für Falschaussagen meinen Sie denn?
Betriebsrentenfreibetragsgesetz (gültig ab 01.01.2020) durchlesen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026