Hallo Anja,
um ehrlich zu sein, frage ich mich gerade (genau wie Feli), wie es sein kann, dass Sie rückwirkend eine Rente ab 08/2020 erhalten, wenn Sie erst 10/2021 den Antrag gestellt haben. Der eigentliche Rentenbeginn kann doch dann erst der 01.10.2021 sein? Wenn Sie aber mit "rückwirkend bewilligt" meinen, dass der Leistungsfall (also der Zeitpunkt, ab dem die Sozialmediziner Sie für voll erwerbsgemindert halten) in 08/2020 liegt, dann haben Ihnen die anderen Forumsteilnehmer schon die richtigen Hinweise gegeben. Das wird sich nicht so einfach ändern lassen. Es muss ja irgendeinen Grund geben, warum ausgerechnet 08/2020 festgestellt wurde (eine Diagnose, eine Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustandes, ein Krankenhausaufenthalt?). Das kann aber hier im Forum nicht beurteilt werden.