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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Anja20.02.2022 | 18:03
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Ich habe eine unbefristete Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 08.2020 bewilligt bekommen. Ich wurde nicht aufordert worden eine Reha anzutreten. 10.2021 habe ich einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung gestellt, der wie erwähnt, bewilligt wurde. Aus persönlichen Gründen würde ich die Rente erst mit Antragstellung haben wollen. Dipositionsrecht. Welche Nachteile hätte ich, wenn ich einen Widerspruch wegen dem Beginn stelle. Kann die Bewilligung einer unbefristeten Erwerbsminderungrente von der DRV wieder entzogen werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja,

um ehrlich zu sein, frage ich mich gerade (genau wie Feli), wie es sein kann, dass Sie rückwirkend eine Rente ab 08/2020 erhalten, wenn Sie erst 10/2021 den Antrag gestellt haben. Der eigentliche Rentenbeginn kann doch dann erst der 01.10.2021 sein? Wenn Sie aber mit "rückwirkend bewilligt" meinen, dass der Leistungsfall (also der Zeitpunkt, ab dem die Sozialmediziner Sie für voll erwerbsgemindert halten) in 08/2020 liegt, dann haben Ihnen die anderen Forumsteilnehmer schon die richtigen Hinweise gegeben. Das wird sich nicht so einfach ändern lassen. Es muss ja irgendeinen Grund geben, warum ausgerechnet 08/2020 festgestellt wurde (eine Diagnose, eine Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustandes, ein Krankenhausaufenthalt?). Das kann aber hier im Forum nicht beurteilt werden.

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7 Antworten

Peter T.am 20.02.2022 | 18:34
Sie werden auch mit einem Widerspruch keinen Erfolg haben. Denn der Leistungsfall wird im Antragsverfahren durch den ÄD festgestellt. Also am Tag des Rentenbeginn ist auch die Erwerbsminderung eingetreten. Seien Sie froh, dass es nach 2019 ist und Sie damit eine hohe Zurechnungszeit haben. Ich und viele andere haben nicht dieses "große Los" gezogen und haben weitaus weniger dadurch "in der Tasche".
Siehe hieram 20.02.2022 | 19:11
Hallo Anja, ganz so einfach, wie Sie es sich vorstellen, ist es mit dem 'Dispositionsrecht' nicht. Dies hätte nämlich unter Umständen zur Folge, dass jemand, der eigentlich (nachweislich) schon lange erwerbsgemindert ist, erst einmal alle anderen Möglichkeiten ausschöpft (Krankengeld/Arbeitslosengeld) um dann 'irgendwann mal' den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, wenn es dann 'besser in den Kram passt'. Unbefristete volle EM-Renten werden ab 'Leistungsfall' bewilligt, der vom sozialmedizinischen Dienst anhand Ihrer mit Antrag vorgelegten Unterlagen festgestellt wurde. Das Antragsdatum selbst spielt hier zunächst eine untergeordnete Rolle, weil es hier dann wiederum gesetzliche Vorgaben gibt, inwieweit ein 'verspätet' gestellter Antrag dennoch als fristgerecht gilt. In Ihrem Fall müssten Sie also nachweisen, dass dieser 'Leistungsfall' tatsächlich erst wesentlich später eingetreten ist als bereits 08/2020. Ob Ihnen dies gelingen könnte, kann hier im Forum mangels Kenntnis Ihrer persönlichen Umstände nicht beurteilt werden. Einlesen könnten Sie sich in die 'Anwendung' der maßgeblichen §§ zum Rentenbeginn/Änderung/Ende ab hier https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Alles Gute!
Tobiasam 20.02.2022 | 19:01
Beantragt, ohne großes Primborium genehmigt und dazu gleich auf Dauer. Sie können doch zufrieden sein, dass ist doch wirklich gut!
Anjaam 20.02.2022 | 21:30
Insbesondere interessiert mich ob ich durch einen Widerspruch riskiere, dass die DRV die unbefristigte Erwerbminderungsrente wieder zurück nehmen kann.
Peter T.am 20.02.2022 | 21:55
Natürlich kann auch das passieren. Sie greifen den Bescheid an und damit Werten alle Umstände neu geprüft.
Siehe hieram 20.02.2022 | 22:10
Hallo Anja, rein theoretisch wäre das denkbar. Denn mit Ihrem Widerspruch würden Sie ja letztendlich nicht nur dem - Ihrer Meinung nach aufgrund Ihres Wunsch-Antragsdatums zu ändernden - Rentenbeginn widersprechen, sondern somit auch dem von den Gutachtern festgestellten Leistungsfall, aufgrund dessen der bisherige Rentenbeginn festgelegt und die Rente unbefristet bewilligt wurde. Würde dann Ihrem Widerspruch entsprochen, müsste festgestellt werden, wann denn dann der Leistungsfall eingetreten und der davon ausgehende Rentenbeginn ist. Und dadurch könnte es dazu kommen, dass es keine oder keine unbefristete EM-Rente mehr gibt. Alles denkbar. Aber ohne Kenntnis der genaueren Umstände Ihres Falles - und vor allem in einem Forum - alles nur pure Theorie. Sie sollten sich besser von einem Fachanwalt oder einem Sozialverband vor Ort in Ihrer Angelegenheit beraten lassen. Viel Erfolg!
Feliam 21.02.2022 | 08:41
Wenn Sie den Antrag erst im Oktober 2021 gestellt haben, kann der tatsächliche Rentenbeginn doch frühestens im August 2021 liegen. Der Leistungsfall August 2020 sagt doch nur was über die Zeiten aus, bis zu denen gerechnet wird. Was wollen Sie den eigentlich bezwecken?
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