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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von M Ludwig25.11.2021 | 08:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein freund ist Holländer bekommt Rente ,wir würden uns gerne als Lebensgemeinschaft in Holland einschreiben lassen Da ich Erwerbsminderungsrente bekomme bis 2024: Meint er !mir würde sie aufgrund dessen gekürzt werden ,weil er für seine Lebenspartner in Holland auch mehr Rente bezieht ** kann mir aufgrund dessen die Erwerbsminerungsrente gekürzt werden ? Wenn das der Fall sein sollte! würden wir dann bis 2024 warten mit der Lebensgemeinschaft". Ich danke ihnen schon in Voraus für ihre Mühe und verbleibe 4Mit freundlichen gruss M Ludwig

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M. Ludwig,

für die Höhe einer Erwerbsminderungsrente ist Ihr Familienstand (ledig, verheiratet, verpartnert, zusammenlebend etc.) grundsätzlich unbeachtlich.

Allerdings kann sich das Einkommen eines Ehe-/Lebenspartners bei der Einkommensanrechnung auf den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. "Grundrentenzuschlag") auswirken, sofern ein solcher Zuschlag grundsätzlich zu zahlen ist. Auch in anderen Ausnahmefällen kann sich die Begründung einer Lebenspartnerschaft auswirken (beispielsweise wenn in der Rente Zeiten nach dem Fremdrentengesetz angerechnet sind und § 22 b FRG Anwendung findet).

Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur der RV-Träger geben, von dem Sie Ihre Rente erhalten. Daher sollten Sie dort nachfragen, ob in Ihrem Fall die Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auswirkung auf Ihre Rente hat.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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