Hallo, Minoa,
wenn Sie aus persönlichen Gründen einen bestimmten Gutachter ablehnen, wird die DRV einen anderen Gutachter beauftragen. Sollten Sie wieder nicht einverstanden sein, könnte es sein, dass eben ohne Entscheidung entscheiden wird (anhand der Aktenlage). Evtl. wird nach Aktenlage entschieden. Ob dies ausreicht, dass eine positive Entscheidung getroffen werden kann, ist vom Einzelfall abhängig. Es wird dabei auch beachtet, ob Sie den Mitwirkungspflichten nachgekommen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte das da zu führen, dass ein Antrag ggf. auch abgelehnt wird.