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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente nach Studium

von Rene08.09.2021 | 21:20
550 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe Zivildienst gemacht und mehrere jahre studiert. Leider konnte ich das Studium krankheitsbedingt nicht beenden. Habe ich nun Anspruch auf Erwerbsminderung. Die medizinischen Voraussetzungen sind erfüllt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Rene,

bei Vorliegen von medizinischen Voraussetzungen haben Personen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind:

- vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate) erreicht und

- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mind. 36 Monate mit Pflichtbeiträgen aus einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit liegen vor.

Der 5-Jahres-Zeitraum verlängert sich um Anrechnungszeiten des Schul-/Studienbesuchs.

Ob bei Ihnen diese versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann aus den angegebenen Sachverhalten nicht vollständig geklärt werden. Sollte es so sein, dass lediglich der Zivildienst dazu geführt hat, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden, wird die erforderliche allgemeine Wartezeit nicht erreicht worden sein.

Ein Rentenanspruch würde nicht entstehen.

Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Berater der Deutschen Rentenversicherung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe um Ihre individuelle Situation persönlich oder telefonisch abschließend zu klären.

Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Alalalam 08.09.2021 | 21:30
Wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, dürfte im Bescheid sicher auch drinstehen, ob Sie Anspruch auf Rente haben oder eben nicht, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder eben doch. Ansonsten vermuten Sie nur, dass die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, weil bspw der behandelnde Arzt das so sieht. Ob’s am Ende auch so ist, steht dann im Bescheid. Grundsätzlich werden für das Studium keine Pflichtbeiträge entrichtet. Ausnahme Sie haben ein duales Studium absolviert oder nebenbei Beiträge bspw über einen Nebenjob eingezahlt. Für die Zeit als Zivi werden Beiträge gezahlt. Diese dürften idR keine 5 Jahre umfassen.
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