Hallo, Rene,
bei Vorliegen von medizinischen Voraussetzungen haben Personen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind:
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate) erreicht und
- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mind. 36 Monate mit Pflichtbeiträgen aus einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit liegen vor.
Der 5-Jahres-Zeitraum verlängert sich um Anrechnungszeiten des Schul-/Studienbesuchs.
Ob bei Ihnen diese versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann aus den angegebenen Sachverhalten nicht vollständig geklärt werden. Sollte es so sein, dass lediglich der Zivildienst dazu geführt hat, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden, wird die erforderliche allgemeine Wartezeit nicht erreicht worden sein.
Ein Rentenanspruch würde nicht entstehen.
Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Berater der Deutschen Rentenversicherung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe um Ihre individuelle Situation persönlich oder telefonisch abschließend zu klären.
Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html