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Zur Experten-Antwort springenHallo Stefan,
Ihre Aussage kann als grober Anhaltspunkt dienen, wenn man vorab abschätzen möchte, ob sich ein Minijob oder freiwillige Beiträge neben einer Zurechnungszeit voraussichtlich rentensteigernd bei der Altersrente auswirken werden.
Genau genommen wird aber die Zurechnungszeit (Summe "B") in der Altersrente zur Anrechnungszeit. Diese Anrechnungszeit wird in der Altersrente neu bewertet, wobei auch der Minijob oder die freiwilligen Beiträge Einfluss auf die Bewertung haben. Die Summe "B" wird also zur Summe "C".
Auch die Summe "A" wird nicht einfach in die Altersrente übernommen, sondern neu berechnet. Auch hier können sich Änderungen bei den Entgeltpunkten ergeben, wenn beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten enthalten sind.
Das Ganze ist im Gesetz so festgelegt (§§ 71 ff. des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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