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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Plus freiwillige Zuzahlung und oder Nebenverdienst

von Stefan09.08.2021 | 06:55
162 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe mit 54 Jahren (geboren 1967) volle Erwerbsminderungsrente erhalten und habe an das Expertenteam jetzt ein paar Fragen. Zum Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderungsrente wurden alle bis dahin geleisteten Entgeltpunkte festgestellt. Also die Summe "A" Zu dieser Summe wurde dann eine Hochrechnung gemacht und mir zusätzliche Entgeltpunkte geschenkt. Also die Summe "B" Das Ergebnis aus A und B ergibt somit meine Erwerbsminderungsrente. Wenn ich jetzt neben der Erwerbsminderungsrente noch im Minijob arbeiten würde, kämen noch Entgeltpunkte dazu. Aber die würden nach meinem Verständnis für eine spätere Altersrente nicht auf die jetzt vorhandene Summe AB dazugerechnet werden, sondern auf die Summe A, also die Punkte die ich vor der Feststellung der Erwerbsminderungsrente erhalten habe. Ist das so korrekt wieder gegeben? Beim Bezug der späteren Altersrente würden dann die beiden Summen miteinander verglichen werden und die höhere Summe würde dann als Altersrente ausgezahlt werden? Ist das auch so korrekt wieder gegeben. Wenn ja, ist das einfach zur Zeit gängige Praxis, oder steht das im Sozialgesetzbuch. Letzte Frage Wenn ich noch zusätzlich freiwillige Beiträge einzahlen würde, dann würden doch auch diese niemals auf die zur Zeit vorhandene Summe AB dazugerechnet, sondern ebenfalls nur zu A, also den Punkten die ich vor der Feststellung der Erwerbsminderung schon erarbeitet hatte?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.08.2021 | 09:24

Hallo Stefan,

Ihre Aussage kann als grober Anhaltspunkt dienen, wenn man vorab abschätzen möchte, ob sich ein Minijob oder freiwillige Beiträge neben einer Zurechnungszeit voraussichtlich rentensteigernd bei der Altersrente auswirken werden.

Genau genommen wird aber die Zurechnungszeit (Summe "B") in der Altersrente zur Anrechnungszeit. Diese Anrechnungszeit wird in der Altersrente neu bewertet, wobei auch der Minijob oder die freiwilligen Beiträge Einfluss auf die Bewertung haben. Die Summe "B" wird also zur Summe "C".

Auch die Summe "A" wird nicht einfach in die Altersrente übernommen, sondern neu berechnet. Auch hier können sich Änderungen bei den Entgeltpunkten ergeben, wenn beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten enthalten sind.

Das Ganze ist im Gesetz so festgelegt (§§ 71 ff. des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch).

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 09.08.2021 | 08:44
Ja, das sehen Sie richtig! Wenn die Gesetze zum Zeitpunkt Ihrer Altersrente noch so sind wie heute, bringen parallel zur Zurechnungszeit liegende Beiträge in aller Regel keinen Rentenzuwachs (die müssten wertmäßig schon über dem Wert der ZZ liegen).
Nicht zu glaubenam 09.08.2021 | 08:46
Natürlich steht das Handeln der Rentenversicherung im SGB. Wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik. Hier können Sie sich gern diesbezüglich einlesen. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
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