Hallo,
ich möchte mich gerne vergewissern, dass ich Folgendes richtig verstanden habe:
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung aus einer Versicherung, die auf einer verminderten Arbeitsfähigkeit basiert und keine Sozialleistung (wie z.B. Arbeitslosengeld), daher
- ist der Kauf einer Immobilie (zur Eigennutzung) während der Rentenzeit erlaubt und hat keine Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrentenhöhe.
- zählt eine private BU-Rentenleistung nicht zum anrechenbaren Einkommen auf die gesetzliche EW-Rente.
Ist das so richtig verstanden?
Ich bedanke mich herzlich für jede Hilfe bei diesem komplexen Thema!!
Schönes Wochenende!