Im Rahmen einer Verlängerung der Rente, wurde mir nun mitgeteilt, dass ich aufgrund der fehlenden Erwerbstätigkeit ab Nov/Dez diesen Jahres die volle Erwerbsminderungsrente beziehen kann.
Frage 3: Ist die Annahme richtig, dass ein längerer Auslandsaufenthalt nicht im Widerspruch zum Rentenbezug steht? Soweit mir bekannt, wird die Rente allein aus medizinischen Gründen bezahlt.
Frage 4: Hat der Umstieg auf die volle Erwerbsminderungsrente Nachteile für mich? Wird zB dann eher wieder nachgeprüft (Rente ist auf Zeit befristet.)
Vielen Dank und freundliche Grüße
[/quote] Das sieht eher nach einer sogenannten Arbeitsmarktrente aus, Sie sind teilweise erwerbsgemindert aber haben keine passende Stelle. Diese ist immer nur befristet und ins Ausland würde nur eine teilweise EM-Rente gezahlt. [/quote]
Der Rentenbescheid über Verlängerung der Teilerwerbsminderungsrente enthält keine Begründung, warum konkret die Rente ausbezahlt wird.
In einem separaten Schreiben, heißt es „…es wurde festgestellt, dass bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung auf Zeit von … bis … vorliegt. Laut unseren Unterlagen haben Sie ihre Beschäftigungsverhältnis zum 30.04.2022 beendet. Dies hat zur Folge, dass Ihnen ab dem 01.11.2022 die Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht.“
Ich hatte der DRV mitgeteilt, dass ich mein Arbeitsverhältnis aus „gesundheitlichen Gründen“ vorerst eingestellt habe.
Wenn ich von die ersten Monate des kommenden Jahres eine Beschäftigung von 13h/Woche habe, kann es doch gar keine Arbeitsmarktrente sein, oder?