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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Teil- oder Voll, Ausland

von Anonym12324.11.2022 | 15:54
226 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Ich beziehe seit einiger Zeit eine Teilerwerbsminderungsrente. Diese wurde bewilligt und begann, während ich in einer Beschäftigung war. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich einige Monate später aufgehört zu arbeiten und bezog die Teilerwerbsminderungsrente unverändert weiter. Im Rahmen einer Verlängerung der Rente, wurde mir nun mitgeteilt, dass ich aufgrund der fehlenden Erwerbstätigkeit ab Nov/Dez diesen Jahres die volle Erwerbsminderungsrente beziehen kann. Frage 1: Über die Hinzuverdienstgrenze für die Teilerwerbsminderungsrente (Jan-Okt) komme ich gerade so nicht. Wie verhält es sich mit der Hinzuverdienstgrenze im Rahmen der Vollen Erwerbsminderungsrente? Diese ist mit 6300 Eur ja deutlich geringer und da läge ich massiv drüber. zählt die Grenze für die volle EMR dann quasi nur für die Monate Nov/Dez und anteilig (6300/12 Monate im Jahr * 2 (Nov/Dez)? Frage 2: Für Jan-Mai 2023 habe ich allerdings vertraglich schon ein Beschäftigungsverhältnis von 12h pro Woche. Steht das im Widerspruch zueinander? Soweit ich weiß, tut es das nicht, da ich unter 3h pro Tag liege. Kommt die medial angekündigte Hinzuverdienstgrenze 2023 von ca 17.800 Eur, bleibe ich deutlich unter dieser. Frage 3: Ist die Annahme richtig, dass ein längerer Auslandsaufenthalt nicht im Widerspruch zum Rentenbezug steht? Soweit mir bekannt, wird die Rente allein aus medizinischen Gründen bezahlt. Frage 4: Hat der Umstieg auf die volle Erwerbsminderungsrente Nachteile für mich? Wird zB dann eher wieder nachgeprüft (Rente ist auf Zeit befristet.) Vielen Dank und freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anonym123,

zunächst schreiben Sie bezüglich der vollen Erwerbsminderungsrente "aufgrund der fehlenden Erwerbstätigkeit". Dies würde für eine sogenannte Arbeitsmarktrente sprechen.

Bei Ihrer dritten Frage bezüglich des Auslandsaufenthalts schreiben Sie dann "allein aus medizinischen Gründen". Dies wäre dann unabhängig vom Arbeitsmarkt.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Fragen im Rahmen eines telefonischen Beratungsgesprächs zu klären. Dort kann man besser auf die individuellen Umstände Ihres Einzelfalls eingehen.

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5 Antworten

Aldoam 24.11.2022 | 16:34
Das sieht eher nach einer sogenannten Arbeitsmarktrente aus, Sie sind teilweise erwerbsgemindert aber haben keine passende Stelle. Diese ist immer nur befristet und ins Ausland würde nur eine teilweise EM-Rente gezahlt.
Anonymus123am 24.11.2022 | 17:38
Im Rahmen einer Verlängerung der Rente, wurde mir nun mitgeteilt, dass ich aufgrund der fehlenden Erwerbstätigkeit ab Nov/Dez diesen Jahres die volle Erwerbsminderungsrente beziehen kann. Frage 3: Ist die Annahme richtig, dass ein längerer Auslandsaufenthalt nicht im Widerspruch zum Rentenbezug steht? Soweit mir bekannt, wird die Rente allein aus medizinischen Gründen bezahlt. Frage 4: Hat der Umstieg auf die volle Erwerbsminderungsrente Nachteile für mich? Wird zB dann eher wieder nachgeprüft (Rente ist auf Zeit befristet.) Vielen Dank und freundliche Grüße
Das sieht eher nach einer sogenannten Arbeitsmarktrente aus, Sie sind teilweise erwerbsgemindert aber haben keine passende Stelle. Diese ist immer nur befristet und ins Ausland würde nur eine teilweise EM-Rente gezahlt.
Der Rentenbescheid über Verlängerung der Teilerwerbsminderungsrente enthält keine Begründung, warum konkret die Rente ausbezahlt wird. In einem separaten Schreiben, heißt es „…es wurde festgestellt, dass bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung auf Zeit von … bis … vorliegt. Laut unseren Unterlagen haben Sie ihre Beschäftigungsverhältnis zum 30.04.2022 beendet. Dies hat zur Folge, dass Ihnen ab dem 01.11.2022 die Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht.“ Ich hatte der DRV mitgeteilt, dass ich mein Arbeitsverhältnis aus „gesundheitlichen Gründen“ vorerst eingestellt habe. Wenn ich von die ersten Monate des kommenden Jahres eine Beschäftigung von 13h/Woche habe, kann es doch gar keine Arbeitsmarktrente sein, oder?
Abschlägeam 24.11.2022 | 17:48
Zitat von Anonymus123 anzeigen
Anonymus123 schrieb

Im Rahmen einer Verlängerung der Rente, wurde mir nun mitgeteilt, dass ich aufgrund der fehlenden Erwerbstätigkeit ab Nov/Dez diesen Jahres die volle Erwerbsminderungsrente beziehen kann.

Frage 3: Ist die Annahme richtig, dass ein längerer Auslandsaufenthalt nicht im Widerspruch zum Rentenbezug steht? Soweit mir bekannt, wird die Rente allein aus medizinischen Gründen bezahlt.

Frage 4: Hat der Umstieg auf die volle Erwerbsminderungsrente Nachteile für mich? Wird zB dann eher wieder nachgeprüft (Rente ist auf Zeit befristet.)

Vielen Dank und freundliche Grüße

[/quote] Das sieht eher nach einer sogenannten Arbeitsmarktrente aus, Sie sind teilweise erwerbsgemindert aber haben keine passende Stelle. Diese ist immer nur befristet und ins Ausland würde nur eine teilweise EM-Rente gezahlt. [/quote]

Der Rentenbescheid über Verlängerung der Teilerwerbsminderungsrente enthält keine Begründung, warum konkret die Rente ausbezahlt wird.

In einem separaten Schreiben, heißt es „…es wurde festgestellt, dass bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung auf Zeit von … bis … vorliegt. Laut unseren Unterlagen haben Sie ihre Beschäftigungsverhältnis zum 30.04.2022 beendet. Dies hat zur Folge, dass Ihnen ab dem 01.11.2022 die Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht.“

Ich hatte der DRV mitgeteilt, dass ich mein Arbeitsverhältnis aus „gesundheitlichen Gründen“ vorerst eingestellt habe.

Wenn ich von die ersten Monate des kommenden Jahres eine Beschäftigung von 13h/Woche habe, kann es doch gar keine Arbeitsmarktrente sein, oder?

Kann dennoch eine Rente wegen 'verschlossenem Arbeitsmarkt' sein. Die neue Beschäftigung ist ja anscheinend nur eine geringfügige und auch noch befristete Tätigkeit, mit unter drei Stunden täglich. Das darf man auch bei einer 'normalen' vollen EM-Rente, heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass Ihres nun eine 'normale volle EM-Rente ist. Es bleibt Ihnen also trotzdem nur, sich an Ihre zuständige DRV zu wenden, hier kann nur gerätselratet werden... Und dort werden Ihnen dann auch gleich Ihre anderen Fragen mit beantwortet. Einen schönen Abend und alles Gute!
Anonymous123am 24.11.2022 | 17:51
Vielen Dank!
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