Was Wolfgang schreibt ist zwar richtig, beantwortet aber wohl nicht die konkreten Fragen:
Fakt ist natürlich, dass die Berechnung auf den gespeicherten Daten (Versicherungsverlauf) basiert. Die Berechnung wird natürlich per Computer durchgeführt. Dem ist natürlich egal wie oft der Mitarbeiter auf den Kopf "Rente berechnen" drückt - es wird immer das selbst Ergebnis herauskommen.
Eine Berechnung (bzw. Nachrechnung) per Hand oder "mal eben erstellter Excel-Tabelle" ist wegen der hohen Komplexität heutzutage quasi unmöglich.
Sie können also den Versicherungsverlauf darauf hin überprüfen, ob dieser vollständig und richtig ist. Sie können natürlich auch (versuchen) die in den Berechnungsanlagen dargestellten Schritte mit dem Taschenrechner in der Hand nachzurechnen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob konkrete Zeiten richtig erfasst wurden, oder bestimmte Berechnungsschritte erklärt haben möchten, wenden Sie sich an die Servicehotline Ihres Rentenversicherungsträgers.
Wenn jemand anders für Sie den Versicherungsverlauf komplett überprüfen soll bleibt vermutlich nur der kostenpflichtige Rentenberater.
Wenn die Rente tatsächlich zu niedrig ist wird wahrscheinlich für 4 Jahre rückwirkend nachgezahlt. In bestimmten Fällen erst ab Antragstellung - das zu erläutern führt hier jetzt aber zu weit.
Wenn die Rente zu hoch ist gibt es drei (rechtlich komplexe, vom Einzelfall abhängige und damit im Detail hier auch zu weit führende) Möglichkeiten:
- Rentenanpassungen werden ausgesetzt, bis der "richtige" Betrag erreicht ist - ohne Rückforderung (am wahrscheinlichsten)
- Rentenkürzung ab Bescheiderteilung - ohne Rückforderung
- Rentenkürzung ab Beginn mit voller Rückforderung der überzahlten Beträge von Anfang an (am wenigsten wahrscheinlich)
Ferner kommt im letzten Fall im Rahmen des ggf. auszuübenden Ermessens auch eine teilweise Rückforderung in Frage.