Hallo Seawitch,
die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 6.300 Euro. Eine Einmalzahlung ist in dem Jahr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt wurde. Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor Rentenbeginn geendet, sind aus diesem Arbeitsverhältnis gezahlte Beträge nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Die Broschüre "Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen" finden Sie unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html
Bezüglich der Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.