Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind u.a. nur dann erfüllt, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind. Das bedeutet, dass mit einer Lücke (z.B. Auszeit) von drei Monaten, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht verloren gehen.
Da Sie während dieser Zeit keine Rentenversicherungsbeiträge entrichten, sammeln Sie keine Entgeltpunkte, so dass Sie auch Ihren Rentenanspruch nicht erhöhen.
Bzgl. des Krankenversicherungsschutzes sollten Sie sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.