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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente wenn nach 6 Pflichtbeitragsjahren beruflich pausiert wird

von MillaMascha12.10.2020 | 17:35
121 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen:) Nach Jahren der Berufstätigkeit als Angestellte, möchte ich eine Auszeit von 3 Monaten verwirklichen und danach wieder voll bei einer anderen Firma arbeiten. Bin etwas über 32 Jahre alt und arbeite seit 2014 bis heute ohne jegliche Unterbrechung.Die bevorstehende Arbeitsvertragskündigung geht alleine von mir als Angestellter aus. Welche finanzielle Risiken bezüglich einer Erwerbsminderungsrente gehe ich mit einer 3 monatigen Auszeit ein? Gibt es noch weitere Fallstricke bei einer Auszeit ein. Würde mich über sachliche Informationen freuen. Vielen Dank im voraus. Grüße

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind u.a. nur dann erfüllt, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind. Das bedeutet, dass mit einer Lücke (z.B. Auszeit) von drei Monaten, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht verloren gehen.

Da Sie während dieser Zeit keine Rentenversicherungsbeiträge entrichten, sammeln Sie keine Entgeltpunkte, so dass Sie auch Ihren Rentenanspruch nicht erhöhen.

Bzgl. des Krankenversicherungsschutzes sollten Sie sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo MillaMascha,

der Mindestbeitrag für einen freiwilligen Beitrag liegt im Jahr 2020 bei 83,70 EUR. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine persönliche bzw. telefonische Beratung, da diese Zeit aufgrund von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung eventuell nicht als rentenrechtliche Lücke gilt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

W°lfgangam 12.10.2020 | 18:59
Hallo MillaMascha, 'eigentlich' keine. Sie können sich sogar eine rentenrechtliche Lücke bis zu 24 Monaten leisten, ohne das der Anspruch auf die EM-Rente wegfällt. Auf die Rentenhöhe können Versicherungslücken Einfluss nehmen, wenn es um die Gesamtleistungsbewertung (vereinfacht: Durchschnittswert aller Versicherungszeiten) geht und dieser Durchschnittswert für die Bewertung bei einer EM-Rente für die Zurechnungszeit bis zur aktuellen Regelaltersgrenze anzusetzen ist. Könnte dann minimal geringer im Ergebnis der Rentenhöhe ausfallen. Würde ich als unbeachtlich einschätzen ... ggf. können diese 3 Monate 'Luft' aber mal über den frühestmöglichen Rentenbeginn (63 = 35 Jahre erforderlich, 65 = 45 Jahre für die abschlagsfreie Rente erforderlich) entscheidend sein. Allerdings, wenn Sie in Altersrente gehen, sind die Voraussetzungen dafür 3-5x umgeschrieben/neu gefasst worden ;-) Und da jetzt in die Lücke 3 freiwillige (Mindest)Rentenbeiträge einzuzahlen (á 83,70 €) ...kann frau machen, kann aber auch später als 'unsinnig' gelte – warten wir die nächsten 35 Jahre erstmal ab und betreiben dann Rückschau ;-) Hier sagt mir der Wissensstand heute, dass Sie nichts verkehrt machen/profitieren, wenn Sie die 3 Monate mit Höchstbeiträgen á 1.246,20 Euro auffüllen :-)) > Gibt es noch weitere Fallstricke bei einer Auszeit. Wie ist die Krankenversicherung in der Zwischenzeit gesichert? Kostenfreie Familienversicherung oder freiwillige KV ← hier dann mit entsprechenden selbst zu zahlenden Beiträgen (für KV + PV) aus eigenem Einkommen, oder ggf. des 1/2 Familieneinkommens des nicht GKV-versicherten Ehegatten als Einkommensbasis. Ihre KK wird Sie dazu weiter informieren. Gruß w.
MillaMaschaam 13.10.2020 | 21:09
Zitat von W°lfgang anzeigen
W°lfgang schrieb

Hallo MillaMascha,

'eigentlich' keine.

Sie können sich sogar eine rentenrechtliche Lücke bis zu 24 Monaten leisten, ohne das der Anspruch auf die EM-Rente wegfällt.

Auf die Rentenhöhe können Versicherungslücken Einfluss nehmen, wenn es um die Gesamtleistungsbewertung (vereinfacht: Durchschnittswert aller Versicherungszeiten) geht und dieser Durchschnittswert für die Bewertung bei einer EM-Rente für die Zurechnungszeit bis zur aktuellen Regelaltersgrenze anzusetzen ist. Könnte dann minimal geringer im Ergebnis der Rentenhöhe ausfallen. Würde ich als unbeachtlich einschätzen ... ggf. können diese 3 Monate 'Luft' aber mal über den frühestmöglichen Rentenbeginn (63 = 35 Jahre erforderlich, 65 = 45 Jahre für die abschlagsfreie Rente erforderlich) entscheidend sein. Allerdings, wenn Sie in Altersrente gehen, sind die Voraussetzungen dafür 3-5x umgeschrieben/neu gefasst worden ;-) Und da jetzt in die Lücke 3 freiwillige (Mindest)Rentenbeiträge einzuzahlen (á 83,70 €) ...kann frau machen, kann aber auch später als 'unsinnig' gelte – warten wir die nächsten 35 Jahre erstmal ab und betreiben dann Rückschau ;-) Hier sagt mir der Wissensstand heute, dass Sie nichts verkehrt machen/profitieren, wenn Sie die 3 Monate mit Höchstbeiträgen á 1.246,20 Euro auffüllen :-))

> Gibt es noch weitere Fallstricke bei einer Auszeit.

Wie ist die Krankenversicherung in der Zwischenzeit gesichert? Kostenfreie Familienversicherung oder freiwillige KV ← hier dann mit entsprechenden selbst zu zahlenden Beiträgen (für KV + PV) aus eigenem Einkommen, oder ggf. des 1/2 Familieneinkommens des nicht GKV-versicherten Ehegatten als Einkommensbasis. Ihre KK wird Sie dazu weiter informieren.

Gruß

w.

Welche finanzielle Risiken bezüglich einer Erwerbsminderungsrente gehe ich mit einer 3 monatigen Auszeit ein?
Hallo :) Vielen Dank für die 2 Kommentare zu meiner Anfrage ! Eine ergänzende Frage hat sich aufgetan: Welchen freiwilligen minimalen Rentenbetrag müsste ich als Single mit einem Kind im Kindergartenalter für die 3 Monate als "Nurhausfrau" entrichten, damit diese 3 Monate voll als bezahlte Zeit angerechnet werden. Vielen Dank für eine weitere Hilfestellung. Grüße MillaMascha
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