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Zur Experten-Antwort springenHallo Sonne,
Sofern es sich bei Schulzeiten um überwiegend allgemeinbildende Schulen handelt, sind diese Zeiten zwar Anrechnungszeiten, werden aber nicht bewertet. Dies gilt sowohl für den Realschulbesuch, als auch für die Fachoberschule und das Hochschulstudium.
Anders sieht dies bei einem BGJ aus. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit wegen Besuch einer Fachschule berücksichtigt werden. Fachschulzeiten werden mit einem anteiligen Durchschnittswert bewertet.
Der Bezug von Sozialhilfe stellt keine rentenrechtlich relevante Zeit dar.
Soweit die grundsätzliche Beurteilung.
Vermutlich geht es Ihnen um die Bewertung der sogenannten Zurechnungszeit, also die Zeit, die nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (bei Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung im Jahr 2020 bis 65 Jahre und 9 Monate) bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird. Diese Zeiten werden mit einem Durchschnittswert belegt (Wert aus der Gesamtleistungsbewertung). Hier können sich auch Anrechnungszeiten, die nicht bewertet werden mittelbar auf die Rentenhöhe auswirken.
Um Ihre Frage abschließend beantworten zu können, reichen Ihre Angaben allerdings nicht aus. Wir empfehlen Ihnen daher ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren.
Die Hochschulzeiten 47 Monate werden ebenfalls nicht für die Ermittlung der Durchschnittsentgeltpunkte herangezogen, diese Zeiten werden ausradiert. Sonne hat quasi nie studiert.Welche Zeiten werden nicht herangezogen für die Ermittlung der durchschnittlichen Entgeltpunkte im Hinblick auf die Hochrechnung der Erwerbsminderungsrente?Hallo Sonne, nur diese Zeit "Sozialhilfe 7 Monate" ist dafür gänzlich ohne Bedeutung. Gruß w.
Den Satz, dass sich auch nicht bewertete Anrechnungszeiten indirekt auf die Gesamtleistungsbewertung auswirken können, haben Sie nicht gelesen oder etwa nicht verstanden? Sie sollten sich besser Experte-08/15 nennen! Im Übrigen nicht Ihr erster Kommentar der Ihre Ahnungslosigkeit unterstreicht.Hallo Sonne, nur diese Zeit "Sozialhilfe 7 Monate" ist dafür gänzlich ohne Bedeutung. Gruß w.Die Hochschulzeiten 47 Monate werden ebenfalls nicht für die Ermittlung der Durchschnittsentgeltpunkte herangezogen, diese Zeiten werden ausradiert. Sonne hat quasi nie studiert.
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