Hallo,
ich bin seit mehreren Jahren arbeitsunfähig und hatte in diesem Zeitraum durch meine private Krankenversicherung (PKV) ein Krankentagegeld erhalten. Nach "Aussteuerung" und "Auslauf" der Krankentagegeldzahlungen durch meine PKV hatte ich im September 2021 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt. Der Antrag wurde mit Bescheid aus April 2022 befristet genehmigt. Jedoch nicht rückwirkend bis September 2021, sonder sogar ab August 2018, da ich zu diesem Zeitpunkt eine Reha-Maßnahme durchlaufen hatte. Dies resultiert zwar in einr entsprechenden Nachzahlung durch die DRV, jedoch müsste ich für diesen Zeitraum nun auch das in Summe wesentlich höher ausgefallene Krankentagegeld an meine Krankenversichrung zurückzahlen. Dies ist mir finanziell nicht möglich. Wie soll ich nun vorgehen, da ich nicht mit einer nachträglichen Berentung seit 2018 gerechnet habe, sonder mit einer Berentung ab September 2021. Sollte ich Einspruch einlegen, kann man mit der Rentenversicherung reden und den Bescheid korrigieren lassen?
Besten Dank für eine hilfreichen Antworten.