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Experten-Antwort

Familienversicherung

von Maike Giewald20.03.2022 | 17:24
305 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen ich brauche mal Rat ich bin erwerbsgemindert und Klage grade gegen die rentenkasse ich habe damals eine private berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen die mir monatlich Geld überweist ich bekomme keine Leistung vom Job Center und ich bin über meinen Mann familienversichert zu meiner eigentlichen Frage die Versicherung möchte mich rückwirkend für 2 Jahre aus dieser Versicherung schmeißen da sie meine Leistung aus der anderen Versicherung als Gehalt anrechnen will mein Steuerberater meinte das das nicht rechtens ist wer hat ähnliche erfahrung und kann mir einen tipp geben

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Maike Giewald,

Ihre Frage zum Krankenversicherungsstatus und zur Beitragszahlung kann in diesem Forum leider nicht beantwortet werden, da es sich nicht um eine rentenrechtliche Frage handelt.

Sollte die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt werden, ist ab diesem Zeitpunkt die Mitgliedschaft im Rahmen der KVdR zu prüfen. Nähere individuelle Informationen erhalten Sie hierzu von Ihrer Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Falsches Forumam 20.03.2022 | 17:38
Das ist keine Frage für ein Rentenforum, sondern für die Krankenkasse oder ein Krankenkassenforum.
Fux de Luxam 20.03.2022 | 18:15
Unter folgendem Link finden Sie möglicherweise nützliche Hinweise: https://www.helberg.info/berufsunfaehigkeitsversicherung/leistun… VG
Berndam 21.03.2022 | 10:56
Liegt das Einkommen über der Grenze von derzeit 470 Euro, können Sie keine Familienversicherung in Anspruch nehmen. Wenn Sie aber rückwirkend als Rentner in der KVdR versichert werden, bekommen Sie die Beiträge erstattet.
Auch hieram 21.03.2022 | 13:28
Hallo. Hier mal das Gesetz der Krankenkassen über die Einkommensanrechnung in der Familienversicherung. https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitra… 1.Deine Rente S.44 3 Zeile. 2. Der Text dazu S.20 2.3.4.1
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