Hallo Flo,
zu Frage 1:
Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Die Empfehlung, einen Rentenantrag ca. drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen, bedeutet nicht, dass Sie erst drei Monate nach Antragstellung in Rente gehen können.
Soll Ihre Rente am 01.02.2022 beginnen, haben Sie grundsätzlich bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats ab Rentenbeginn Zeit, diese zu beantragen - in diesem Fall bis zum 02.05.2022 (der 30.04.2022 ist ein Samstag).
Zu Frage 2:
Wenn Sie neben der Rente vor Erreichen der Regelaltersrente hinzuverdienen, bestimmt sich die Höhe der Teilrente nach dem Hinzuverdienst. In 2022 gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro – erst wenn Sie mit Ihrem Verdienst darüber liegen, wird Ihre Rente gekürzt. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, eine niedrigere Teilrente zu wählen, als sich durch den Hinzuverdienst ergeben würde.
Zu Frage 3:
Ihr Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird wie bei anderen Arbeitnehmern auch aus dem Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Hier gilt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zu Frage 4:
Solange Sie die Regelaltersgrenze nicht erreicht haben und nicht versicherungspflichtig sind, können Sie auch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung