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Flexi Rente

von Jupp Heynkes14.11.2017 | 11:18
571 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Frage: Wieviel darf ich (55J.) maximal freiwillig in die Rentenkasse einzahlen? Insgesamt und p.a.? Wieviel ist steuerlich abzugsfähig? (Annahme: höchste Progression) Vielen Dank

6 Antworten

Seppam 14.11.2017 | 11:38
Antwort: Immer der Selbe. Was ist bloß los mit Ohnen? Demnächst muss man sich registrieren.
Genervteram 14.11.2017 | 12:53
Zur Orientierung: Sie befinden sich in einem Renten- und nicht in einem Steuerforum!
Genervteram 14.11.2017 | 13:35
Wenn Sie schon steuerrechtliche Beiträge schreiben, dann bitte auch richtig, denn zur Zeit ist gesetzlich festgelegt, dass der zu berücksichtigende Betrag erst Schritt für Schritt gesteigert wird, so dass erst im Jahr 2025 der Höchstbetrag abgesetzt werden kann. Im Jahr 2018 liegt der abzusetzende Betrag demnach bei 19.624 Euro für eine Einzelperson und 39.248 Euro für zusammen Veranlagte, was 84 Prozent des Höchstbetrages ausmacht. Dieses Beispiel zeigt erneut, dass User in diesem Forum nicht den Antworten selbsternannter Steuerexperten glauben sollten.
senf-dazuam 14.11.2017 | 13:51
Das hängt auch von den Umständen ab: - Zuzahlung, weil ein Versorgungsausgleich zulasten besteht (siehe § 187 SGB VI) - Zuzahlung zum Ausgleich eines Abschlages wg. vorzeitigem Rentenbezug (siehe § 187a SGB VI) - Zuzahlung wg. Abfindung aus einer bAV o.ä. (siehe § 187b SGB VI) - Einzahlung freiwilliger Beitrag, weil keine Versicherungspflicht besteht Also: Butter bei die Fische! Dann kkönnen auch bessere Antworten kommen. Und was hat das mit der Flexirente zu tun???
Nicht Genervteram 14.11.2017 | 13:07
Der Höchstbeitrag der steuerlich absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen liegt im Jahr 2017 bei jährlich 23.362,00 € (ledig) bzw. 46.724,00 € (verheiratet).
Entspannteram 14.11.2017 | 13:47
Ganz ruhig.
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