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Experten-Antwort

Flexirente - hoher Hinzuverdienst bis 30.04.2022

von Frau Schweiz, geboren 30.04.195728.01.2021 | 19:28
83 Ansichten
9 Antworten

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Ich bin Deutsche und arbeite in der Schweiz mit für deutsche Verhältnisse sehr hohem Verdienst. Die CH-Altersrente (AHV) kann ich -als Frau- ungekürzt ab 01.05.2021 in Anspruch nehmen und trotzdem weiterarbeiten. Mit der DRV-Rente sieht das ja wegen der Hinzuverdienstgrenzen anders aus. Meine Frage zur deutschen Altersrente für langjährig Versicherte (wegen Studiums schaffe ich nicht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte): Ich würde die DRV-Rente gerne im November oder Dezember dieses Jahres beginnen lassen. Durch die erhöhte Hinzuverdienstgrenze käme es im Jahr 2021 zu keiner Kürzung oder gar Wegfall der Rente. Anders würde es aber im Jahr 2022 aussehen, wenn die alte Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 € wieder gelten würde. Wenn es im Januar 2022 wegen des hohen Verdienstes zu einem Wegfall der Rente käme, wann könnte diese wieder einsetzen? Mein Beschäftigungsverhältnis in der CH endet ja am 30.04.2022. Wäre das ab 01.05.2022 möglich oder aber erst mit der Regelaltersgrenze? Müsste die Rente neu beantragt werden? Wie verhält es sich mit den Abschlägen bei einem totalen Wegfall der Altersrente ab Januar 2022. Vielen Dank für die Hilfestellung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wir verweisen auf die ausführliche Antwort von „Jonny“. Ferner haben Sie die Möglichkeit bei einem Internationalen Sprechtag in der Schweiz zu gegebener Zeit eine persönliche Beratung zu erhalten, sofern dies eine Option für Sie wäre. Ebenso könne Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren zur Abklärung der Situation. Auf der Internetseite der DRV können Sie mit Hilfe des Hinzuverdienstrechners simmulieren, in wie weit es zu Kürzungen aufgrund des Hinzuverdienstes kommen wird (Teilrente oder Wegfall der Rente).

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/Hinzuverdienstrechner/hinzuverdienstrechner_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

HizuVam 28.01.2021 | 19:38
Ist der Hinzuverdienst vor dem Erreichen der Regelaltersrente zu hoch, entfällt diese Rente und muss neu beantragt werden.
Siehe hieram 28.01.2021 | 20:44
Lassen Sie sich unbedingt auch noch von einem Steuerberater beraten! Als Hinzuverdienst auf die deutsche Rente kann nur gerechnet werden, was nach Deutschem Steuerrecht als Einkommen gilt. Und da kennt der sich dann aus, wie das so ist mit Grenzgänger oder DBA etc....
Siehe hieram 28.01.2021 | 21:19
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Als Hinzuverdienst auf die deutsche Rente kann nur gerechnet werden, was nach Deutschem Steuerrecht als Einkommen gilt. .
Das ist so nicht zutreffend! Auch im Ausland erzielter Hinzuverdienst zählt, und zwar unabhängig davon, wo dieses zu versteuern ist! Hinzuverdienst wird nur für die Zeit des Zusammentreffens mit der Rente berücksichtigt. Also bei Ende des Arbeitsverhältnisses im April 2022 nur bis dahin. Eine Endabrechnung erfolgt dann für 2022 zum 1. Juli 2023 Gruß aus dem Berner Oberland
Hallo Jonny, danke für die Korrektur! Also bitte diesen von mir beigesteuerten Satz ignorieren. Der Rest, also Steuerberater aufsuchen, ist aber dennoch ratsam :-)
Jonnyam 28.01.2021 | 21:10
Das ist so nicht zutreffend! Auch im Ausland erzielter Hinzuverdienst zählt, und zwar unabhängig davon, wo dieses zu versteuern ist! Hinzuverdienst wird nur für die Zeit des Zusammentreffens mit der Rente berücksichtigt. Also bei Ende des Arbeitsverhältnisses im April 2022 nur bis dahin. Eine Endabrechnung erfolgt dann für 2022 zum 1. Juli 2023 Gruß aus dem Berner Oberland
Siehe hieram 28.01.2021 | 22:08
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Optimal wäre einer, der beides richtig gut (!!) kann und außerdem auch noch etwas von den unterschiedlichen Rentenrechten auch weiß und versteht und den 'Säulen', die vielleicht auch noch auf die Schweizer Rente fällig werden (?) und dem Quellensteuerrecht in D (wobei ich bestimmt noch einiges vergessen habe...),... also eigentlich so ein 'richtiger Spezialist' ;-)
Jonnyam 28.01.2021 | 21:51
In Ihrem Fall fragt sich doch, ob Sie die deutsche Rente nicht schon vor November 2021 in Anspruch nehmen sollten. Ich weiß zwar, dass die Löhne (und auch die Preise) hier recht hoch sind. Aber bei der Hinzuverdienstgrenze für 2021 in Höhe von 46.060 € (immerhin gut 48.800 CHF) müssten Sie ja schon monatlich mehr als 24.400 CHF verdienen, wenn es zu einer Einkommensanrechnung für die beiden Monate NOV und DEZ kommen soll. Da ist sicherlich ein früherer Rentenbeginn möglich. Und selbst wenn die Rente zu kürzen ist, kann eine Teilrente für eine längere Zeit günstiger sein als eine später beginnende Vollrente. Für 2022 muss man dann sehen und eventuell die Rente – wenn sie denn eingestellt werden sollte – nochmals rechtzeitig im Januar 2022 beantragen. Fällt eine Rente vollständig weg, wird sie nicht bezogen und erhöht für diese Zeit den Zugangsfaktor ab Regelaltersgrenze. Wird sie nur als Teilrente gezahlt, werden die nicht gezahlten Beträge später ebenfalls mit einem höheren Zugangsfaktor versehen. Lassen Sie sich mal intensiv beraten. Könnte ich zwar, darf ich aber nicht, sonst gibt es hier wieder Ärger. @siehe hier Meinen Sie einen Treuhänder für Schweizer Steuerrecht oder einen Steuerberater für deutsches Steuerrecht? Oder vielleicht den Spezialisten, der beides kann?
Schadeam 28.01.2021 | 22:23
Was verdienen Sie voraussichtlich im Jahr 2022? Gesamtsumme minus 6300 € geteilt durch 12 mal 40 % gibt die Kürzung der Rente - ggfls auf Null. Und 2023 geht das Spiel wohl erneut los, da zählt dann der Verdienst bis zum Regelalter. Ich gehe davon aus dass Sie im April 57 geboren sind, weil Sie dann mit 64 ab Mai 2021 die CH Rente abschlagsfrei bekommen. Dann wäre das Regelalter im April 2023 erreicht.
Luxusproblemeam 29.01.2021 | 06:25
Wahnsinn, welche Luxusprobleme manche umtreibt und damit wird sich hier auch noch ausführlich beschäftigt. Echt traurig.
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