Hallo User Tom_Cat,
wenn Ihre Frau bereits ihre Regelaltersrente als Vollrente bezieht, muss sie bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Teilrente in Höhe von 99% der Vollrente stellen. Gleichzeitig ist ein Antrag auf freiwillige Versicherung zu stellen. Dies erfolgt mit dem Formular V 0060.
Erst wenn der Antrag auf Teilrente bewilligt ist, kann Ihre Frau die freiwilligen Beiträge entrichten. Nachdem Sie die freiwilligen Beiträge überwiesen haben, stellt Ihre Frau einen Antrag auf Altersvollrente. Dann werden die gezahlten Beiträge bei der Rente Ihrer Frau berücksichtigt.