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Experten-Antwort

Flexirente nach Regelaltersgrenze und freiwillige Beiträge zur Rentenerhöhung

von Tom_Cat01.10.2020 | 10:03
142 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin gerade mit einer speziellen Frage zur Flexirente bei der Service-Hotline der DRV gescheitert, d.h. die DRV hat mir einen Termin gemacht bei einem Experten vor Ort (ist aber erst in einigen Wochen), weil meine Frage viel zu speziell sei,um sie am Tel. zu beantworten. Deshalb versuche ich es mal hier: Ich erreiche die Regelaltersgrenze am 1.2.2021 und werde dann in Rente gehen. Meine Frau bezieht schon seit diesem Jahr die reguläre Altersgrenze, die aber -anders als es meine Rente sein wird- nur gering ist (500 Euro). Ich werde im Februar 2021 einen größeren Betrag (50 Tsd. Euro) aus meiner betrieblichen Direktversicherung erhalten (ist seit Jahrzehnten angespart). Wir haben nun die Idee (mehr ist es noch nicht), diesen Betrag, d.h. ca. 13400 Euro davon, als freiwilligen Beitrag für eine Aufstockung der Rente meiner Frau um ca. 2 Rentenpunkte zu nutzen. Freiwillige Beiträge sind ja aber nur möglich bei einer Flexirente. Wäre es möglich, die Rente meiner Frau nächsten Februar für ein oder zwei Monate von Voll- auf 99%-Teilrente umzustellen -ich denke schon- und dann während dieser Flexi-Rentenzeit die 13400 Euro für 2020 einzubezahlen ? Man kann ja bis zum März eines Jahres die freiwilligen Beiträge für das Vorjahr macheinzahlen und der max. freiwillige Beitrag für ein Jahr müsste ca. 13400 Euro sein. Im Vorgriff auf Fragen zum Sinn von sowas: Ich weiß, dass sich so eine Rentenerhöhung erst im Alter von 82-84 Jahren amortisieren würde. Jedoch brauche ich das Geld aus der Einmalzahlung im Moment nicht nötig und ich könnte die 13400 Euro von der Steuer absetzen, käme etwas aus der Steuerprogression 2021 heraus (kann die Einmalzahlung nicht über mehrere Jahre stückeln). Vielleicht könnte ich auch noch meine nächsten Februar beginnende Rente zunächst als 99%-Flexirente beginnen und dann auch noch etwas aus der Einmalzahlung hier einzahlen - würde noch mehr Steuer sparen. Schöne Grüße an alle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Tom_Cat,

wenn Ihre Frau bereits ihre Regelaltersrente als Vollrente bezieht, muss sie bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Teilrente in Höhe von 99% der Vollrente stellen. Gleichzeitig ist ein Antrag auf freiwillige Versicherung zu stellen. Dies erfolgt mit dem Formular V 0060.

Erst wenn der Antrag auf Teilrente bewilligt ist, kann Ihre Frau die freiwilligen Beiträge entrichten. Nachdem Sie die freiwilligen Beiträge überwiesen haben, stellt Ihre Frau einen Antrag auf Altersvollrente. Dann werden die gezahlten Beiträge bei der Rente Ihrer Frau berücksichtigt.

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5 Antworten

Hansam 01.10.2020 | 10:19
Hallo, ich wollte nur mal zum ersten Teil Ihres Textes was schreiben. Die Einmalauszahlung Ihrer Direktversicherung wird womöglich deutlich geringer ausfallen, als Sie viell. denken. Zuerst schlägt die Krankenkasse - aber so richtig - zu (voller Beitrag, also Arbeitgeber- uns Arbeitnehmer-Anteil), abzüglich eines Freibetrages von ca. 159 € angenommener monatl. bAV-Rente (da wird der Einmalbeitrag quasi in eine fiktive Rente "umgerechnet", daraus resultiert dann der KV-Beitrag, würde hier jetzt aber zu weit führen. Und dann noch die Steuer. Also erkundigen Sie sich vorher besser erstmal, was von den 50.000 € überhaupt so übrig bleibt. Das hat schon oft viele Versicherte mit einer Direktversicherung kalt erwischt.
Tom_Catam 01.10.2020 | 11:07
Hallo Hans, Sie haben vollkommen Recht. Die Abgaben auf eine Direktversicherungsauszahlung sind leider enorm. Ich habe das zunächst auch nicht wahrgenommen, dann nach erschreckender Kenntnis aber doch weitergemacht (weiter Gehalt umgewandelt), weil mein Arbeitgeber 5 % Zinsen von Beginn an und immer noch auf die angesparte Summe zahlt. Somit bin ich nach 25 Jahren auf nun 70 Tsd. Euro gekommen und hoffe, dass bei der Auszahlung noch 50 Tsd. Euro übrigbleiben.
Klugpuperam 03.10.2020 | 20:24
Ggf. sollte noch Erwähnung finden, dass 13.400 Euro ungefähr 1,75 Entgeltpunkte ergeben und nicht 2. Zudem müsste man für ungefähr 11 Monate auf 1% der Rente verzichten, um knapp 13.400 Euro an freiwilligen Beiträgen entrichten zu können. Nicht dass die Enttäuschung hinterher groß ist.
Siehe hieram 03.10.2020 | 23:05
Ggf. sollte noch Erwähnung finden, dass 13.400 Euro ungefähr 1,75 Entgeltpunkte ergeben und nicht 2. Zudem müsste man für ungefähr 11 Monate auf 1% der Rente verzichten, um knapp 13.400 Euro an freiwilligen Beiträgen entrichten zu können. Nicht dass die Enttäuschung hinterher groß ist.
13.400 Euro Entgelt entspricht doch nur ca. 0,3304 Entgeltpunkten. Wie kommen Sie auf 1,75 Entgeltpunkte?
Die 13.400.00 sind ja nicht das Entgelt sondern der (dann) bezahlte Beitrag.
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