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Experten-Antwort

Formular E 207 Polen

von MC Leszek16.07.2021 | 10:17
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2 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage zum Formular E 207 für eine Kontenklärung der Zeiten in Polen. Es geht um eine polnische Staatsbürgerin, die seit 2016 zum Arbeiten in Deutschland lebt. Es sollen nun die polnischen Zeiten geklärt werden. Es wurde der Familie neben dem Formular V0100 das Formular E 207 in polnischer Sprache zugeschickt. Wer gilt in diesem Fall als bearbeitender Träger und wer als beteiligter Träger? Vielleicht verstehe ich das falsch, aber das Formular wird doch in Deutschland ausgefüllt. Muss die Länderkennung oben rechts DE oder PL sein? Eine telefonische Rentenberatung war leider nicht sehr hilfreich, es gab verschiedene Aussagen der Sachbearbeiter, durch Corona gibt es keine persönlichen Termine in den Service Zentren. Es ist für Menschen, die nicht Muttersprachler sind, nicht so einfach einen Antrag auszufüllen oder Formulierungen zu verstehen. Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten. Beste Grüße, Leszek

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MC Leszek,

da Ihre Bekannte in Deutschland wohnt, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Als regionaler Träger ist vor polnische Zeiten die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg zuständig.

Sie haben Recht, die Länderkennung oben rechts sollte DE lauten, da Ihre Bekannte in Deutschland wohnt.

Viele Grüße

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1 Antworten

W°lfgangam 17.07.2021 | 21:56
Hallo MC Leszek, bearbeitender Träger ist der in D (so auch in Ziff. 6 schon aufgeführt - wenn der 'bearbeitende' Träger (Bund oder Berlin-Brandenburg) das schon vorausgefüllt hat ;-), beteiligter der in PL/grundsätzlich ZUS. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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