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Experten-Antwort

Frage zu Teilzeitjob bei voller EM Rente

von Zukunft12.08.2021 | 19:27
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3 Antworten

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Hallo Forenteilnehmer, Die Debatte um einen versicherungspflichtigen Minijob hat mich aufhorchen lassen, daher meine folgende Frage. Zur Situation: 46 Jahre alt, volle EM Rente seit 2008, arbeite in Teilzeit IM RAHMEN DES ERLAUBTEN ( zur Beruhigung für alle, die hier schon wieder die Messer wetzen) und verdiene dabei mehr als 450 Euro. Natürlich sozialversichert. Als Zurechnungszeit Geld in die Jahre bis zu meinem 62. Lebensjahr, in Altersrente gehe ich mit dem 67. Lebensjahr. Wie sieht es jetzt aus, kann meine Altersrente geringer werden als die EM Rente, die ich ja, falls sich nichts ändert, dem Anspruch nach bis zum 67. Lebensjahr bekommen werde(reduziert um die Abzüge wegen meines Einkommens)? Ich beabsichtige, beruflich exakt so weiter zu machen bis zu meinem 67 Lebensjahr. Bei meinen Nachforschungen wurde mir gesagt, dass die Altersrente unter gar keinen Umständen geringer ausfallen könnte als die EM Rente, egal(!) was ich in der Zwischenzeit mache. Besten Dank für eine Auskunft auch in diesem Fall, wo es nicht um einen Minijob geht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zukunft,

wenn Sie durchgehend bis zum Beginn der Altersrente eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, werden bei der Berechnung der Altersrente mindestens die persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, die sich bei der Berechnung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben haben. Das bewirkt, dass die Höhe der Altersrente nicht geringer sein kann als die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Dabei ist es unerheblich, ob Sie durchgehend Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder stattdessen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Nur wenn Sie zwischenzeitlich für einen Zeitraum von 24 Kalendermonaten keine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen sollten, könnte die Höhe der Altersrente geringer sein als die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

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2 Antworten

Zukunftam 12.08.2021 | 20:01
... die einzige Änderung, die sich ergeben könnte, wäre die Teilrente statt der vollen EM Rente, sobald wir dies aus gesundheitlichen Gründen möglich wäre. Das ist eigentlich mein Ziel, aber noch nicht erreicht. Würde sich unter diesen Umständen eine Kürzung der Altersrente ergeben, eventuell sogar dramatisch- wegen der äußerst langen Zeit, die ich bis dahin einen Zuverdienst? Dieser würde natürlich immer weit unter meinem ehemaligen Einkommen liegen.
Zukunftam 13.08.2021 | 08:45
Besten Dank!
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