Hallo Zukunft,
wenn Sie durchgehend bis zum Beginn der Altersrente eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, werden bei der Berechnung der Altersrente mindestens die persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, die sich bei der Berechnung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben haben. Das bewirkt, dass die Höhe der Altersrente nicht geringer sein kann als die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Dabei ist es unerheblich, ob Sie durchgehend Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder stattdessen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Nur wenn Sie zwischenzeitlich für einen Zeitraum von 24 Kalendermonaten keine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen sollten, könnte die Höhe der Altersrente geringer sein als die Rente wegen voller Erwerbsminderung.