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Experten-Antwort

Frage zur Grundrente

von Kaffeetante18.07.2021 | 16:31
107 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe mich ein wenig mit dem Thema "Grundrente" befasst und finde das alles sehr sehr kompliziert. Habe ich das richtig verstanden, dass bei der Berechnung, ob man Anspruch hat, die EP aus einem Versorgungsausgleich nicht mit berücksichtigt werden? Das wäre schon sehr wichtig für mich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kaffeetante,

wir müssen hier ein wenig differenzieren:

1. Für die Grundrentenzeiten zählen Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich nicht mit. Die Grundrentenzeiten benötigen Sie, um die erste Hürde zum Grundrentenzuschlag zu nehmen. Sie benötigen hier mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten.

2. Für die Grundrentenbewertungszeiten fällt der Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich nicht mit in die Berechnung des Grundrentenzuschlags rein, da hier keine zeitliche Zuordnung besteht.

3. Bei der Einkommensanrechnung und folglich einer eventuellen Kürzung des Grundrentenzuschlags zählt der Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich mit, da er ein Teil der Rente ist und sich auf die Höhe dieser auswirkt.

4. Wie „Siehe hier“ beschrieben hat, wird bei einem noch durchzuführenden Versorgungsausgleich oder einer Abänderungsentscheidung eines bereits durchgeführten Versorgungsausgleiches der Grundrentenzuschlag mit berücksichtigt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

santanderam 18.07.2021 | 16:34
Falsch verstanden
W°lfgangam 18.07.2021 | 22:14
Hallo Kaffeetante, richtig verstehen könnten Sie es, wenn Sie die hier schon bereit gestellten Artikel dazu durchlesen: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufi… https://www.ihre-vorsorge.de/themen/uebersicht/grundrente.html Gruß w.
Kaffeetanteam 19.07.2021 | 08:16
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Habe ich das richtig verstanden
Hallo Kaffeetante, richtig verstehen könnten Sie es, wenn Sie die hier schon bereit gestellten Artikel dazu durchlesen: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufi… https://www.ihre-vorsorge.de/themen/uebersicht/grundrente.html Gruß w.
Dankeschön, die habe ich gelesen und daraus ist ja meine Frage entstanden. Ist das denn so schwer einfach nur meine Frage zu beantworten.... Wird der Versorgungsausgleich nun als Punkte mitgezählt oder nicht???
Siehe hieram 19.07.2021 | 09:16
Wird der Grundrentenzuschlag beim Versorgungsausgleich im Scheidungsfall aufgeteilt? Ja. Der Teil des Grundrentenzuschlags, der auf die Ehezeit entfällt, wird wie die übrigen Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs durch das Familiengericht aufgeteilt. Quelle: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
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