Hallo jo,
wie schon von Siehe hier beschrieben wurde, steht auf den folgenden Seiten des Bescheides die Berechnung des Übergangsgeldbetrages, so dass der Betrag auf der ersten Seite der tatsächliche Zahlungsbetrag ist.
Gern können Sie natürlich Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger anrufen und sich den Bescheid erklären lassen.