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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge befristen

von Elena18.03.2022 | 20:40
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, das Formular V0060 geht von einer regelmäßigen Zahlung "ab" aus. Ich möchte freiwillige Beiträge von Okt.-Dez. 2021 und dann von Jan.-April 2022 zahlen. Kann ich dann einfach handschriftliche bis April 2022 angeben? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elena,

freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können Sie bis zum 31. März des Folgejahres beantragen, demnach für 2021 bis zum 31. März 2022, für 2022 bis zum 31. März 2023.

Vermerken Sie vorsorglich im Antrag, dass Sie freiwillige Beiträge nur für die Zeit von 10.2021 bis 04.2022 einzahlen wollen.

Die Zahlungsfrist entnehmen Sie dem Bescheid hinsichtlich der Berechtigung zur freiwilligen Versicherung.

Geben Sie auf dem Überweisungsvordruck bitte Ihren Namen und Vornamen, Ihre Versicherungsnummer, den Zeitraum, für den Ihr Beitrag bestimmt ist und die Beitragsart (freiwilliger Beitrag) an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Berndam 18.03.2022 | 20:47
Es reicht in ihrem Fall, ab 10/2021 auszufüllen und einfach ab 05/2022 keine Beiträge mehr zu überweisen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis zum 31.03. bei der DRV eingegangen sein muss.
Berndam 18.03.2022 | 20:48
, weil sonst keine Beitragszahlung für 2021 mehr möglich ist.
Elenaam 18.03.2022 | 20:52
Hallo Bernd, vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich möchte den Antrag dann persönlich bis spätestens 31.03.2022 bei der Rentenversicherung abgeben und mir bestätigen lassen. Ich denke dann kann nix schiefgehen. :) Gibt es noch eine Frist bis wann ich den Betrag überweisen muss? Ist es möglich Beträge zusammenzufassen? Viele Grüße
Berndam 18.03.2022 | 21:38
Die Beiträge für 2021 müssen innerhalb der dann im Bescheid genannten Frist bei der DRV eingegangen sein, in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Bescheids. Die Beiträge für 2022 können Theoretisch bis zum 31.03.2023 gezahlt werden. Ich würde eine Überweisung für 2021 und eine weitere für 2022 machen.
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