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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei späterer Rente

von Tom_Cat23.09.2020 | 17:09
130 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Regelaltersgrenze ist der 1.2.2021. Dann endet auch automatisch mein Arbeitsvertrag, d.h. ich werde ab dann nicht mehr arbeiten, zumindest nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Angenommen, ich käme auf die Idee, meinen Rentenbeginn ein paar Monate später als die Regelaltersgrenze zu legen, um den Renten-Zuschlag von 0,5 % für jeden Monat späterer Rente zu nutzen: Könnte ich zusätzlich noch freiwillige Beiträge in diesem Zeitraum zwischen Regelaltersgrenze und Rentenbeginn einzahlen, um meine Rente weiter zu erhöhen ? Gibt es evt. noch andere "Tricks" durch eigene Zahlungen die Rente noch zu erhöhen ? Die Beitragsnachzahlung für bestimmte Ausbildungszeiten geht ja nicht mehr für mich, weil das nur bis zum 45. Lebensjahr möglich ist. Die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung für eine frühere Rente ("Rente mit 63 J.") habe ich teilweise genutzt zur Erhöhung der Rente.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.09.2020 | 08:29

Hallo Tom_Cat,

den Ausführungen von Wolfgang und Realität schließen wir uns an.

14 Antworten

Geht nichtam 23.09.2020 | 17:40
Nach dem Erreichen Ihre Regelaltersgrenze können Sie keine freiwilligen Beiträge mehr einzahlen.
Geht docham 23.09.2020 | 18:37
-- / -- / -- / -- /-- Was jetzt kommt, ist spekulativ aber mit kalkulierbarem Risiko. Nicht nur meine unbedeutende Wenigkeit hat berechtigte Bedenken, ob das uns von weisen Politikern aufgedrückte Geschenk des Euros ewigen Bestand haben wird. Im Falle einer Währungsreform (verursacht durch eine vorhergehende Hyperinflation - googeln Sie mal Dr. Markus Krall) haben Sie vielleicht eine Chance auf eine höhere Rente - dann in der neuen Währung. Man wird ja das Heer der Rentner nicht verhungern lassen können? Obwohl, so ganz sicher bin ich mir da nicht.
Geht docham 23.09.2020 | 18:08
Das stimmt so nicht. Nur wenn eine VOLLrente bezogen wird ist ihre Aussage richtig. Man kann aber die Regelaltersrente ggf. gar nicht (also dann erst zu einem späteren Zeitpunkt) oder aber als Teilrente (z.Bsp. 99%)in Anspruch nehmen, dann können auch weiterhin -also NACH der Regelaltersgrenze- freiwillige Beiträge entrichtet werden. Falls ein Betriebrentenanspruch bestehen sollte, könnten solche Konstrukte aber negative Auswirkungen auf dieselbe haben. Ob sich die Sache aber rentiert ist eine völlig andere Frage. Da Warten Sie mal die Antwort(en) von W*lfgang, KSC und des Experten ab, die sind da besser als ich aufgestellt.
Tom_Catam 23.09.2020 | 19:00
Dankeschön für die Antwort, bin gespannt auf weitere Erklärungen. Ich bin auf die beschriebene Idee der Beitragszahlung gekommen, weil ich eine höhere Auszahlung von meiner Firma erhalten werde, die ich über viele Jahre aus der sogenannten Gehaltsumwandlung (Betriebliche Altersvorsorge) angespart habe. Davon könnte ich noch gut einige Monate nach der Regelaltersgrenze ohne Rente leben -würde meine Rente danach ja erhöhen- und könnte noch zusätzlich davon Rentenbeiträge bezahlen falls möglich (meine Frage). Wahrscheinlich würde das auch die Einkommenssteuer verringern, weil ich sonst durch Rente plus diese Auszahlung in 2021 merklich in die Steuerprogression aufsteigen würde. Mir ist natürlich klar, dass das sich das ausserdem nur lohnen würde, wenn man älter als ca. 81 Jahre werden sollte. Ich kann wie die meisten, mein Lebensglück im Alter nicht hellsehen.
W°lfgangam 23.09.2020 | 19:44
Zitat von Tom_Cat anzeigen
Hallo Tom_Cat, letztendlich gehen Sie mit Verzicht auf 1 % der Rente und zusätzlicher Beitragszahlung (ich opfere mal eben ein paar 10T € = spontaner Kapitalabfluss) eine Wette aufs Erleben ein/wann hat sich das amortisiert/wann bin ich wieder im Plus. *) Mit etwas Rechenmathematik - unter Berücksichtigung der Begleitumstände (Steuern, Bonus auf die Rente, ...) können Sie das selbst ermitteln/sind nur Zahlen/dazu ist ggf. weitere Hilfe aus anderen beteiligten Bereichen erforderlich - einen Rentenberater dazu allein dürfen Sie nicht befragen. *) familiär gedacht, könnten Sie damit auch eine – nach Ihrem Ableben – erhöhte Hinterbliebenenrente für Witwen und Waisen generieren ...muss man immer an sich selbst zuerst denken?! ;-) Gruß w. PS: vielleicht liegen Sie mit Ihrer Intention schon in +- 15 Jahren schon wieder im Plus - gefühlt <- Gefühle (eines Rentenberater ;-)) zählen aber nicht, niemand kann die/absolute wirtschaftliche Lage in der Zukunft beurteilen. PPS: Investieren Sie in ein StartUp 'Glaskugel', die mehr über Ihre/finanzielle Zukunft offenbart *g
Realitätam 23.09.2020 | 21:03
Nun machen wir uns mal nichts vor. Der vorübergehende Verzicht auf einen Teil oder auf die volle Regelaltersrente und die Zahlung freiwilliger Beiträge um die Rente zu erhöhen ist doch alles andere als lukrativ, es sei denn, man weiß, dass man sehr, sehr alt wird. Und wer hat schon dieses Wissen? Wenn das so ein grandioser Schachzug wäre, hätten schon sehr viele diese „grandiose“ Idee gehabt und auch umgesetzt. Es sind aber in der Masse der Rentner nur Einzelfälle. Bleibt mal auf dem Teppich und rechnet Euch die Amortisierungzeit aus. Danach könnt Ihr Euer Geld gern bei der Rentenversicherung parken. Viel Erfolg beim Geld ausgeben.
Alles Geschriebene ist Glaskugel !am 24.09.2020 | 08:34
Nun machen wir uns mal nichts vor. Der vorübergehende Verzicht auf einen Teil oder auf die volle Regelaltersrente und die Zahlung freiwilliger Beiträge um die Rente zu erhöhen ist doch alles andere als lukrativ, es sei denn, man weiß, dass man sehr, sehr alt wird. Und wer hat schon dieses Wissen? Wenn das so ein grandioser Schachzug wäre, hätten schon sehr viele diese „grandiose“ Idee gehabt und auch umgesetzt. Es sind aber in der Masse der Rentner nur Einzelfälle. Bleibt mal auf dem Teppich und rechnet Euch die Amortisierungzeit aus. Danach könnt Ihr Euer Geld gern bei der Rentenversicherung parken. Viel Erfolg beim Geld ausgeben.
Recht hat er!!!!
Na ja, wenn morgen 1 Währungsreform kommt ,das Geld massiv entwertet wird Immobilien mit Zwangshypotheken belastet werden, der Euro nur noch Cent wert ist, sieht alles anders aus. Ihr geht vom heutigen Zustand aus, morgen kann alles anders sein. Wie war das 1948. Die Fantasie fehlt Euch Bürokraten zu Hauff leider. Mir wird die Milch sauer bei einer so einseitigen Betrachtungsweise.
am 24.09.2020 | 08:49
Zitat von Alles Geschriebene ist Glaskugel ! anzeigen
Recht hat er!!!!
Na ja, wenn morgen 1 Währungsreform kommt ,das Geld massiv entwertet wird Immobilien mit Zwangshypotheken belastet werden, der Euro nur noch Cent wert ist, sieht alles anders aus. Ihr geht vom heutigen Zustand aus, morgen kann alles anders sein. Wie war das 1948. Die Fantasie fehlt Euch Bürokraten zu Hauff leider. Mir wird die Milch sauer bei einer so einseitigen Betrachtungsweise.
Und ich kann über Leute wie Sie nur lachen. Vermutlich tragen Sie immer einen Helm, weil Ihnen ja der Himmel auf den Kopf fallen könnte. Pessimismus als Lebensweisheit. Dann vergraben Sie sich am besten und kommen nicht mehr heraus.
Tom_Catam 24.09.2020 | 09:08
Guten Morgen an alle, es ging mir bei meiner Frage nur darum, ob es rentengesetzlich möglich wäre, nach der Regelaltersgrenze bis zum (später gesetzten) Rentenbeginn -hab so an vier Monate gedacht- bzw. während zunächst nur einer Teilrente freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse vorzunehmen. Das wäre nach einigen Antworten hier tatsächlich machbar. Nun muss ich für meine Entscheidungsfindung noch rausfinden, wie das mit der Krankenkasse während dieser paar Monate zwischen Krankenkassenmitglied als Angestellter und Mitglied der Krankenkasse der Rentner (startet ja mit Auszahlbeginn der gesetzlichen Rente) aussehen würde. Reicht hier z.B. der Beitrag aus Betriebsrente und Riesterrente für eine Mitgliedschaft, die bei mir mit der Regelaltersgrenze beginnen oder müßte ich zuzahlen ? Sinn oder Unsinn so einer Aufstockung der Rente ? Das war zwar nicht meine Frage, beschäftigt mich aber dennoch auch - na klar; danke für die Meinungen. Ich sehe das bei mir weniger unter dem Gesichtspunkt einer Amortisierung (wäre dann eher unsinnig, weil frühestens mit 80 Jahren der Fall) als unter "psychologischen" Aspekten. Mir ist eine "unendlich" wirkende Rentenerhöhung bei der staatlichen Rente lieber als ein entsprechender Betrag auf dem Konto, den ich wohlmöglich für irgendeinen unsinnigen Konsum mal "verfrühstücke". Ich brauche auch nichts vererben an nachfolgende Generationen, nur an meine Frau -falls sie mich überlebt- und sie würde von einer höheren rente per Witwenrente profitieren. Ich gebe allerdings zu, dass das Vertrauen in die staatliche Rente zunehmend bröckelt, siehe aktuelle Neuverschuldung, zunehmend Missbrauch der Rentenkasse für nicht durch Einzahlungen finanzierte Leistungen, schwierigere Wirtschaftslage, Krisen in der Welt usw..
KKam 24.09.2020 | 14:53
Wenn Sie eine Betriebsrente beziehen (bei Teilrentenbezug könnte das Probleme geben, daher vorher abklären), sind Sie auch über diese krankenversichert.
W°lfgangam 24.09.2020 | 20:22
Zitat von Tom_Cat anzeigen
Tom_Cat schrieb

Guten Morgen an alle,

es ging mir bei meiner Frage nur darum, ob es rentengesetzlich möglich wäre, nach der Regelaltersgrenze bis zum (später gesetzten) Rentenbeginn -hab so an vier Monate gedacht- bzw. während zunächst nur einer Teilrente freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse vorzunehmen. Das wäre nach einigen Antworten hier tatsächlich machbar.

Nun muss ich für meine Entscheidungsfindung noch rausfinden, wie das mit der Krankenkasse während dieser paar Monate zwischen Krankenkassenmitglied als Angestellter und Mitglied der Krankenkasse der Rentner (startet ja mit Auszahlbeginn der gesetzlichen Rente) aussehen würde. Reicht hier z.B. der Beitrag aus Betriebsrente und Riesterrente für eine Mitgliedschaft, die bei mir mit der Regelaltersgrenze beginnen oder müßte ich zuzahlen ?

Sinn oder Unsinn so einer Aufstockung der Rente ?

Das war zwar nicht meine Frage, beschäftigt mich aber dennoch auch - na klar; danke für die Meinungen. Ich sehe das bei mir weniger unter dem Gesichtspunkt einer Amortisierung (wäre dann eher unsinnig, weil frühestens mit 80 Jahren der Fall) als unter "psychologischen" Aspekten. Mir ist eine "unendlich" wirkende Rentenerhöhung bei der staatlichen Rente lieber als ein entsprechender Betrag auf dem Konto, den ich wohlmöglich für irgendeinen unsinnigen Konsum mal "verfrühstücke". Ich brauche auch nichts vererben an nachfolgende Generationen, nur an meine Frau -falls sie mich überlebt- und sie würde von einer höheren rente per Witwenrente profitieren. Ich gebe allerdings zu, dass das Vertrauen in die staatliche Rente zunehmend bröckelt, siehe aktuelle Neuverschuldung, zunehmend Missbrauch der Rentenkasse für nicht durch Einzahlungen finanzierte Leistungen, schwierigere Wirtschaftslage, Krisen in der Welt usw..

N'Abend Tom_Cat, die KVdR (<- das R steht für Rentner!) setzt erst mit dem Monat des Beginns der gesetzlichen Rente ein/Voll wie Teilrente. Mit Ende Beschäftigung endet daher Ihre KK-Mitgliedschaft zwar nicht bei _Aufschub_ des Rentenbeginns - grundsätzlich könnten Sie auch in die 'Familienversicherung' der Ehefrau reinrutschen, muss aber in Abhängigkeit Ihrer parallelen Einkünfte von Ihrer KK geklärt werden. Betriebsrente: ist meines Wissens generell an den 'Versicherungsfall' der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden - ohne Rentenbescheid=Nachweis ich in jetzt Rentner, auch keine Betriebsrente. Riester wäre nur eine Altersvorsorgeeinnahme, die ggf. im Rahmen einer 'freiwilligen' KV für die KK von Bedeutung wäre (sofern keine KK-Familienversicherung greift). > Ich gebe allerdings zu, dass das Vertrauen in die staatliche Rente zunehmend bröckelt, Gefühlt sehe ich das Vertrauen eher steigen, wenn man die Finanzmärkte beobachtet - in der DRV kann kein angelegtes Geld 'verbrennen' ...es ist keins vorhanden, und seit 1957 funktioniert das System doch eigentlich ganz ordentlich, trotz 'kleinerer' Nachjustierungen. Und, in Zukunft werden Sie ihre Rente mit immer höheren Steuer gegenfinanzieren müssen - also, Konsumverzicht geht da gar nicht :-)) Gruß w.
Ocrimam 25.09.2020 | 10:37
Hallo zusammen, selbst wenn es möglich ist, seine Rente, nach Regelrentenalter a) mit monatlich +0,5% zu erhöhen und b) durch zusätzliche Zahlung, auch noch zu erhöhen, ist b) doch ziemlich unattraktiv. Die Zinsen der gesetzlichen Rente, sind zwar aktuell unschlagbar, aber wie viel Geld muss ich aufbringen, um einen wirklichen Erdrusch zu haben. Ich meine mal gehört zu haben, dass ich bei 1004 € jährlicher Einzahlung, 4,45€ monatlich erhalte. 1004€ ist der Mindestbetrag (84€ monatlich). Wie realistisch ist es, dass ich mehr als 84€ im Monat über habe, um dann - ein Leben lang - um die 5 Euro mehr im Monat zu erhalten. Wer hier natürlich den Ehepartner im Hinterkopf hat und mit einem frühen Ableben rechnet... ???
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