Hallo,
für meine Schul- und Studienzeit habe ich 8 Jahre Anrechnungszeit stehen (17. bis 25. Lebensjahr). Da mein Studium länger gedauert hat und diese Zeit nicht als Anrechnungszeit zählt und ich in der Zeit auch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, bin ich für diesen Zeitraum zur Nachzahlung von freiwilligen Beträgen berechtigt.
Nun beabsichtige ich für 12 Monate freiwillige Beiträge nachzuzahlen.
Der maximal mögliche Monatsbetrag liegt bei:
2022 = 1311,30 €
2023 = 1357,80 €
Man kann bis Ende März für das vorherige Jahr einzahlen.
Nun habe ich folgende zwei Möglichkeiten:
1) Bis zum 31.03.23 einen Antrag auf Nachzahlung für 12 Monate mit jeweils 1311,30 € monatlich stellen
2) Oder erst ab dem 01.04.23 einen Antrag auf Nachzahlung für 12 Monate mit jeweils 1357,80 € monatlich stellen.
Welche Variante ist für mich besser ? Wenn ich erst ab dem 01.04.23 den Antrag stelle und somit mehr einzahlen kann, kriege ich dann auch mehr Entgeltpunkte für die Einzahlung gutgeschrieben ?
Oder kann ich auch bis zum 31.03.23 den Antrag stellen und schon den maximalen Monatsbeitrag aus dem Jahr 2023 auswählen (1357,80 €) und somit mehr Entgeltpunkte erwerben ?
Hinsichtlich der Maximierung der zu erhaltenen Entgeltpunkte, sollte ich Variante 1 oder 2 wählen ? bzw. wie soll ich vorgehen ?