Hallo Mino,
das türkische Konsulat stellt als Geburtsnachweis für Sie eine entsprechende Bescheinigung (Nüfus-Bescheinigung) aus. Sofern Sie evtl. aufgrund von Eheschließung bereits eine entsprechende Bescheinigung vorliegen haben, ist diese ausreichend.
Bei Zahlung einer Rente werden bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge von der Rente abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt.
Durch die Geburtsurkunde eines Kindes von Ihnen wird nachgewiesen, dass Sie Vater sind und damit werden 0,25 % weniger Beitrag für die Pflegeversicherung abgezogen.