Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Geburtsurkunde für Rentenantrag

von Mino18.11.2020 | 13:47
2212 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, Ich möchte eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Es wird ua eine Geburtsurkunde von mir verlangt in amtlich bestätigter Kopie. Nur bin ich in der Türkei geboren und nicht in Deutschland. Das Standesamt verwies mich auf das Konsulat. Ist das so richtig? Gibt es hier eine Alternative Möglichkeit? Abgesehen davon wird eine bestätigt Geburtsurkunde eines Kindes verlangt. Mein Kind ist in Deutschland geboren aber warum wird hier nach einer Geburtsurkunde gefragt? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mino,

das türkische Konsulat stellt als Geburtsnachweis für Sie eine entsprechende Bescheinigung (Nüfus-Bescheinigung) aus. Sofern Sie evtl. aufgrund von Eheschließung bereits eine entsprechende Bescheinigung vorliegen haben, ist diese ausreichend.

Bei Zahlung einer Rente werden bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge von der Rente abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt.

Durch die Geburtsurkunde eines Kindes von Ihnen wird nachgewiesen, dass Sie Vater sind und damit werden 0,25 % weniger Beitrag für die Pflegeversicherung abgezogen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Janaam 18.11.2020 | 13:56
Zu 1 nein Zu 2 nein Zu 3 ja, aber darauf hat die DRV keinen Zugriff
Selfieam 18.11.2020 | 14:04
Wenn 1=nein lautet, muss 2=ja lauten!
Janaam 18.11.2020 | 14:38
Klar. Ja.
senf-dazuam 18.11.2020 | 14:35
Hallo Mino! Möglicherweise geht es um den Pflegeversicherungsbeitrag, der bei Kinderlosen etwas höher ist. Wenn Sie ein Kind haben/hatten und es erzogen haben, dann wird der geringere Beitragssatz zur Pflegeversicherung angesetzt. siehe auch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R… Zu Ihrer Geburtsurkunde: vielleicht geht das auch mit einem Personalausweis oder Reisepass? siehe dazu https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Kurz-vor… und dort der Punkt 2
Janaam 18.11.2020 | 14:39
Zu 1 ja Zu 2 nein Zu 3 ja, aber darauf hat die DRV keinen Zugriff
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026