Am 8.8.21 habe ich mir am Arbeitsplatz Corona zugezogen es wurde von der BG anerkannt .
Im Jan 23 kam ich endlich in eine teilstationäre Reha nach Koblenz
Dort wurde ich trotz meinen ganzen Symptome als gesund entlassen . Der Arzt dort hat sich mit der BG geeinigt .
Ich bin total am Ende da ich die 72 Wochen hinter mir habe , aber noch nicht wirklich gesund bin
Alles was ich jetzt noch habe erschöpft luftprobleme Nervenschmerzen usw hatte ich nie . Jetzt will die BG mich nicht weiter unterstützen .
Ich habe mir das auf der Arbeit zugezogen und stehe jetzt als Single Frau ohne was da .
Das geht natürlich an meine Psyche .
Was kann ich tun
Bin ich nicht mit der Krankheit genug gestraft ?
Warum
Lässt man mich jetzt im Stich ?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
MaBa
Da wir hier keine Mediziner sind, können wir Ihnen auch nicht sagen, welche Maßnahmen in Ihrem Fall konkret weiterhelfen könnten.
Auch ist es ein BG-Fall, wie Sie schildern, so dass die DRV nicht in den Fall involviert ist.
Sie müssten sich also leider tatsächlich an ihren behandelnden Arzt zuhause wenden und weitere Maßnahmen besprechen. Wenn Sie ausgesteuert werden aus dem Krankengeldbezug und weiter aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (muss Ihr Arzt zuhause entscheiden, ob er sie weiter krankschreibt), kann ggf. die Nahtlosigkeitsregelung des ALG I durch die Agentur für Arbeit geprüft werden. Und dann wird über weitere Maßnahmen wie berufliche Reha oder gar Erwerbsminderungsrentenantrag entschieden. Kann natürlich sein, dass sich Ihr Arzt und die Agentur für Arbeit der BG anschließen.
War die teilst. Reha einer speziellen Indikation zugeordnet? Dann ist die Entscheidung der Erwerbsfähigkeit auch auf diese Indikation bezogen. Sie schreiben "Psyche". Ggf. sollten Sie sich psychiatrisch (mit-)behandeln lassen und schauen, was Ihnen da noch an Unterstützung angeboten werden kann.
Hallo MaBa,
hinsichtlich entwaiger Anprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung wenden Sie sich bitte an die zuständige Berufsgenossenschaft. Hierzu können wir in diesem Forum leider keine Auskünfte erteilen.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Wenn Sie sich für erwerbgemindert halten, empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung