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Experten-Antwort

gibt es ein Berechnungstool für Grundrentenzuschlag?

von MWSH09.06.2021 | 18:07
274 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe die Renteninformation zum 31.12.2020 vorliegen. Ist mir mit den dort vorliegenden Informationen eine eigene Ermittlung des Grundrentenzuschlags möglich? Das Berechnungsschema ist mir verständlich, ich (Jahrgang 1959) habe seit Juli 1980 überwiegend Vollzeit gearbeitet, war kurz arbeitslos und erwäge, Ende 2021 in Rente (GdB 50%) zu gehen. Es müssen ja Zeiten herausgesucht werden mit mind. 30 % Durchschnittsverdienst Wenn ich (mit Kürzung) vorzeitig in Rente gehe (dass wäre ja Ende 2021 der Fall), wird dann der Grundrentenzuschlag auch gekürzt? Beitragszeiten bis 31.12.20 habe ich rund 30 Punkte, beitragsfreie Zeiten rd. 0,9 Punkte und beitragsgeminderte Zeiten 0,4 Punkte. Ich habe kein zusätzliches Einkommen (Vermietung v. Wohnung, Kapitaleinkünfte o.ä.) und durch Gehaltsumwandlung eine Zusatzrente von rund 80 Euro/Monat. Wird der Grundrentenzuschlag auch für die Ermittlung des KV/PV-Beitrags herangezogen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.06.2021 | 08:48

Hallo MWSH,

ein öffentlich zugängliches Berechnungstool von der Rentenversicherung gibt es (noch) nicht.

Der Rentenversicherung stehen im Übrigen die eigenen Berechnungsprogramme frühestens ab 21. Juni (bei einigen Trägern auch erst am 28. Juni) zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Schadeam 09.06.2021 | 18:26
Irgendwann werden die Programme der DRV das hergeben, intern steht (in BaWü) das Datum 28.06.21 im Raum. Schaun wir mal wie es weitergeht. :)
Jonnyam 09.06.2021 | 18:59
Ja, ein solche Programm gibt es. Und wenn man Ihre Daten in etwa konstruiert, z.B. Berufsausbildung, Fachschule und dann Verdienst mit ca. 73 % jährlich, kommt man einschließlich Mindestentgeltpunkten für die Zeit bis Ende 1991 und ohne die Punkte für beitragsfreie Zeiten auf knappe 43 Jahre mit Grundrentenzeiten mit knapp 30 ½ Entgeltpunkten für Grundrentenbewertungszeiten. Das ergibt einen Durchschnitt von 0,7236 Entgeltpunkte, der – verdoppelt – allerdings auf 0,8004 Entgeltpunkte zu deckeln ist. Da maximal 35 Jahre mit Grundrentenbewertungszeiten wirken, könnte der Zuschlag für langjährige Versicherung im Regelaltersfall 2,3250 Entgeltpunkte betragen. Würden Sie vorzeitig in Rente gehen, wären diese Entgeltpunkte aber noch mit dem Abschlag zu versehen und als persönliche Entgeltpunkte in etwa 70 € an Grundrentenzuschlag erbringen. Was dann noch anzurechnen ist, werden Sie sehen, sobald die DRV das auch rechnen kann und ihr insbesondere alle dafür erforderlichen Einkommensdaten 2 Jahre zuvor bekannt sind. Das kann also schon noch dauern. Und bitte nicht enttäuscht sein, wenn die „Versprechungen über die GRUNDRENTE“ sich doch in Luft auflösen.
Berateram 10.06.2021 | 07:31
Zitat von Jonny anzeigen
Ach tatsächlich? Wer bietet diese denn für wen an und was kosten diese? Bitte hier nicht derartige Begehrlichkeiten wecken, wenn nur bestimmte Personenkreise (Sie wissen schon wer) darauf zugreifen können, oder aber Sie benennen auch Roß und Reiter. Der gesetzlichen Rentenversicherung stehen diese Programme aktuell nicht zur Verfügung und ich glaube auch nicht, dass in nächster Zeit Prognoseermittlungen durchgeführt werden oder werden können. Falls dies überhaupt vorgesehen und möglich ist, wird es noch längere Zeit dauern, bis für Nichtrentner derartige Prognosen erstellt werden. Aktuell wir die Rentenversicherung froh sein, den Neu- und Bestandsrentnern den Grundrentenzuschlag berechnen zu können und allein dafür hat sie rechtlich bis Ende 2022 Zeit. Daher @Jonny bitte hier im Forum auf dem Teppich bleiben.
MWSHam 10.06.2021 | 19:12
Da bleibt noch die Fragen: "Wenn ich (mit Kürzung) vorzeitig in Rente gehe (dass wäre ja Ende 2021 der Fall), wird dann der Grundrentenzuschlag auch gekürzt?" und "Wird auf den Grundrentenzuschlag auch KV/PV-Beitrag fällig?" Auch wenn ich mir die Antwort schon fast denken kann....
W°lfgangam 10.06.2021 | 20:14
Zitat von Berater anzeigen
Ja, ein solche Programm gibt es.
Ach tatsächlich?(...)
Hallo Berater, ist doch nur simple Excel, die dazu vorliegenden Berechnungsmodalitäten aus SGB 6 auf den eigenen VV/die sich daraus ergebende Werte abzuleiten ...sicher zunächst etwas mühsam zu erfassen/Formeln zu entwickeln, aber kein 'Hexenwerk' *g Sagt allerdings zunächst nichts darüber aus, ob der ermittelte Grundrentenzuschlag auch zur Anwendung/Auszahlung gelangt. Wenn die Einkommensverhältnisse (ich Kevin allein zu Hause = mein (weiteres) Einkommen ./. verh. = Ehegatteneinkommen) anschließend zu ermitteln sind <- bleibt dann noch was übrig? Auch das könnte fiktiv/Prognose eingebunden werden ...aber, die DRV wird Ihre 'Berechnungswege' sicher nicht frei zugänglich ins Netz stellen (das wäre auch im Detail viel zu komplex, das mit einem einfachen 'Grundrentenrechner' abzubilden!!) - wie auch private Anbieter Ihre Berechnungen (nur gegen Kostenbeteiligung) freigeben werden/also die Ergebnisse ...völlig verständlich/Zusatz-Info kostet eben! :-)) Gruß w.
Selber Schuldam 10.06.2021 | 20:46
Dieses Gesetz sollte der SPD Stimmen bringen und wird ihr, nachdem auch der letzte diesen vermurksten, teuren und ungerechten Grundrentenunsinn verstanden hat, letztendlich noch viele (der ohnehin schon wenigen Wählerstimmen) kosten.
Anti-Wolleam 11.06.2021 | 05:52
Zitat von W°lfgang anzeigen
Ach tatsächlich?(...)
Hallo Berater, ist doch nur simple Excel, die dazu vorliegenden Berechnungsmodalitäten aus SGB 6 auf den eigenen VV/die sich daraus ergebende Werte abzuleiten ...sicher zunächst etwas mühsam zu erfassen/Formeln zu entwickeln, aber kein 'Hexenwerk' *g Sagt allerdings zunächst nichts darüber aus, ob der ermittelte Grundrentenzuschlag auch zur Anwendung/Auszahlung gelangt. Wenn die Einkommensverhältnisse (ich Kevin allein zu Hause = mein (weiteres) Einkommen ./. verh. = Ehegatteneinkommen) anschließend zu ermitteln sind <- bleibt dann noch was übrig? Auch das könnte fiktiv/Prognose eingebunden werden ...aber, die DRV wird Ihre 'Berechnungswege' sicher nicht frei zugänglich ins Netz stellen (das wäre auch im Detail viel zu komplex, das mit einem einfachen 'Grundrentenrechner' abzubilden!!) - wie auch private Anbieter Ihre Berechnungen (nur gegen Kostenbeteiligung) freigeben werden/also die Ergebnisse ...völlig verständlich/Zusatz-Info kostet eben! :-)) Gruß w.
Klingt fast so, als würdest Du ein solches Programm aus der Hand schütteln oder sogar händisch den Zuschlag berechnen können. Zeigt aber nur, dass der alte Beratungsmann den Umfang der Materie nicht verstanden hat. Ist ja auch kein Wunder, es geht langsam aber stetig bergab.
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