Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo MWSH,
ein öffentlich zugängliches Berechnungstool von der Rentenversicherung gibt es (noch) nicht.
Der Rentenversicherung stehen im Übrigen die eigenen Berechnungsprogramme frühestens ab 21. Juni (bei einigen Trägern auch erst am 28. Juni) zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie sind ein lustiges Kerlchen, monieren das, was Sie selbst tun.Ja, ein solche Programm gibt es.wenn nur bestimmte Personenkreise (Sie wissen schon wer) darauf zugreifen können, oder aber Sie benennen auch Roß und Reiter.
Hallo Berater, ist doch nur simple Excel, die dazu vorliegenden Berechnungsmodalitäten aus SGB 6 auf den eigenen VV/die sich daraus ergebende Werte abzuleiten ...sicher zunächst etwas mühsam zu erfassen/Formeln zu entwickeln, aber kein 'Hexenwerk' *g Sagt allerdings zunächst nichts darüber aus, ob der ermittelte Grundrentenzuschlag auch zur Anwendung/Auszahlung gelangt. Wenn die Einkommensverhältnisse (ich Kevin allein zu Hause = mein (weiteres) Einkommen ./. verh. = Ehegatteneinkommen) anschließend zu ermitteln sind <- bleibt dann noch was übrig? Auch das könnte fiktiv/Prognose eingebunden werden ...aber, die DRV wird Ihre 'Berechnungswege' sicher nicht frei zugänglich ins Netz stellen (das wäre auch im Detail viel zu komplex, das mit einem einfachen 'Grundrentenrechner' abzubilden!!) - wie auch private Anbieter Ihre Berechnungen (nur gegen Kostenbeteiligung) freigeben werden/also die Ergebnisse ...völlig verständlich/Zusatz-Info kostet eben! :-)) Gruß w.Ja, ein solche Programm gibt es.Ach tatsächlich?(...)
Klingt fast so, als würdest Du ein solches Programm aus der Hand schütteln oder sogar händisch den Zuschlag berechnen können. Zeigt aber nur, dass der alte Beratungsmann den Umfang der Materie nicht verstanden hat. Ist ja auch kein Wunder, es geht langsam aber stetig bergab.Ach tatsächlich?(...)Hallo Berater, ist doch nur simple Excel, die dazu vorliegenden Berechnungsmodalitäten aus SGB 6 auf den eigenen VV/die sich daraus ergebende Werte abzuleiten ...sicher zunächst etwas mühsam zu erfassen/Formeln zu entwickeln, aber kein 'Hexenwerk' *g Sagt allerdings zunächst nichts darüber aus, ob der ermittelte Grundrentenzuschlag auch zur Anwendung/Auszahlung gelangt. Wenn die Einkommensverhältnisse (ich Kevin allein zu Hause = mein (weiteres) Einkommen ./. verh. = Ehegatteneinkommen) anschließend zu ermitteln sind <- bleibt dann noch was übrig? Auch das könnte fiktiv/Prognose eingebunden werden ...aber, die DRV wird Ihre 'Berechnungswege' sicher nicht frei zugänglich ins Netz stellen (das wäre auch im Detail viel zu komplex, das mit einem einfachen 'Grundrentenrechner' abzubilden!!) - wie auch private Anbieter Ihre Berechnungen (nur gegen Kostenbeteiligung) freigeben werden/also die Ergebnisse ...völlig verständlich/Zusatz-Info kostet eben! :-)) Gruß w.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.