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Grosse Witwenrente - Zuverdienst

von Luna12322.07.2021 | 11:17
193 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Mann ist mit 52 Jahren verstorben. Sein jetziger Rentenanspruch liegt bei ca. 1280 Euro. Ich selber arbeite in Teilzeit und verdiene 1600 Euro. Ich muss nun in Vollzeit arbeiten, da ich finanziell sonst nicht klar komme. Dann würde ich Brutto ca. 2600 Euro verdienen. Wird mir dann die Witwenrente gekürzt ? Um wieviel ? Bin gerade so verzweifelt. Kann mir jemand weiter helfen ? Danke

8 Antworten

Man hilft doch gerneam 22.07.2021 | 11:34
Luna123am 22.07.2021 | 11:39
Vielen Dank. Aber da bin ich vielleicht gerade zu dumm zu. Um wieviel Prozent würde in meinem aktuellen Beispiel meine Witwenrente gekürzt. Vielleicht kann mir jmd. eine konkrete Zahl nennen, das wäre sehr nett.
Luna123am 22.07.2021 | 11:44
Ich verstehe das so, da ich über den Freibetrag von 902,26 liege bekomme ich nur noch 40 Prozent von der Rente meines Mannes. Ist das so korrekt ? Danke
Luna123am 22.07.2021 | 12:08
Also Brutto 2600 Euro minus 40% = 1560 1560 minus Freibetrag 902 = 658 überschritten über Freibetrag 658 minus 40% = 263 Euro Ist das korrekt das meine Witwenrente dann um 263 Euro gekürzt würde ? So habe ich den Artikel verstanden.
Luna123am 22.07.2021 | 12:27
Vielen Dank. Aber ich weiss trotzdem noch nicht um wieviel diese Rente gekürzt wird
-am 22.07.2021 | 12:36
Hallo Luna123, für die Einkommensanrechnung auf die Witwenrente wird Ihr Bruttoeinkommen in ein Nettoeinkommen umgerechnet, indem 40 % abgezogen werden. Das sind 1560 Euro. Hiervon wird der aktuelle Freibetrag in Höhe von 902,62 Euro (Wert West -Ost 883,61 Euro) abgezogen. Danach würden noch 657,37 Euro verbleiben, dieser Betrag wird aber nur zu 40 % angerechnet, so dass letztlich ein Betrag in Höhe von 262,95 Euro abgezogen würde. Evtl. erhöht sich der Freibetrag noch, wenn Sie ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen. In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod Ihres Mannes wird kein Einkommen angerechnet. Informationen hierzu finden Sie u.a. in der folgenden Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… mit einer Berechnungshilfe für die Einkommensanrechnung auf Seite 37. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Luna123am 22.07.2021 | 14:07
Vielen Dank, das hilft weiter
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