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Experten-Antwort

Grundlage der Rentenberechnung. Dieser Gedanke liegt mir fern.

von Sergio09.01.2020 | 19:36
105 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe mir meine Renteninformation von 2019 angeschaut. Es sieht sehr "trist" aus. Alter 53 Entgeltpunkte 10,2 Gut, mir ist klar, weil ich nicht genug in die Rente bezahlt habe sieht es bei eben so aus. Aber, hurra, jetzt bin ich in Bayern im Öffenlicher Dienst angestellt. Als Wissenschaftlicher Fotograf und Grafik Designer, Teilzeit unbefristet mit 20,5 Std. Woche. Tarif TV-L Gruppierung E8 Und obwohl ich seit 25 Jahre mein Beruf selbstständig ausgeübt habe, muss ich trotzdem ab Stufe 1 starten. Keine Handlungsmöglichkeit, keine Diskussion und keine Interesse seitens der Personal-Dame. Ich bin kein Quereinsteiger, Volunteer oder Praktikant und meine Erfahrung zählt praktisch niX. Jetzt habe ich eine unbefristete Stelle mit ca. 1450,- Brutto in Monat. Nun, auf der Rückseite meiner Renteninformation lese ich folgenden Satz: "... Ihrem Rentenkonto schreiben wir einen Entgeltpunkte gut, wenn Sie ein Jahr lang genau den Durchschnittsverdienst aller Versicherten (zurzeit 38.901 EUR) erzielt haben ..." Also der Staat zahlt für meine Arbeit ein Jahresgehalt von 36.324 EUR (100%) bzw. 50% weil Teilzeit = 18.162. Das Bedeutet ich werde anteilig Punkte bekommen. ... ca. 0,4? Die Frage ist, bzw. die Antwort ist: ich werde nie eine Rente bekommen mit dem ich Leben kann. Woher soll ich die restliche Gelder holen um der Stand meiner 10,2 Renten-Punkte zukunftsfreundlicher zu gestalten? Eine weitere Teilzeitstelle mit meiner Qualifikation bringt nicht viel. Denn nehmen wir an ich schaffe durchschnittlich 1 Punkt im Jahr. In 15 Jahre sind schnell gerechnet 15 Punkte + die aktuelle 10,2 sind = 25,2 Was würden diese Punkte in Rente-Gelder bedeuten? Schöne Grüße und Danke sehr für ein Feedback.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sergio,

mangels ausreichender Daten kann hier nur etwas spekuliert werden. Ich gehe davon aus, dass aufgrund Ihrer Aussagen es schwierig werden könnte, die Wartezeit von 35 Jahren für eine vorgezogene Altersrente zu erreichen. Vermutlich kommt für Sie dann nur die Regelaltersrente mit 67 Jahren in Betracht.

Nachdem Sie derzeit 53 Jahre alt sind, können Sie noch ca. 14 Jahre Beiträge einzahlen.

Bei einem monatlichen Verdienst von 1450,- Euro Brutto im Monat werden jährlich (mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld) ca. 18.000,- Euro erzielt. Bei einem (vorläufigen) jährlichen Durchschnittsentgelt von 40.551,- Euro jährlich (Stand 2020) erhalten Sie bei Ihrem Verdienst von ca. 18.000,- Euro zusätzlich 0,44 Entgeltpunkte (EP) pro Jahr. Bei weiteren 14 Jahren also etwa 6,2 EP.

Mit Ihren bereits erzielten 10,2 EP ergeben sich insgesamt ca. 16,4 EP. Diese entsprechen bei einem derzeitigen aktuellen Rentenwert von 33,05 Euro pro EP ca. 542,- Euro Rente (Brutto) pro Monat.

Sollten Sie in den nächsten 14 Jahren noch einen EP pro Jahr erzielen, hätte Sie insgesamt 24,2 EP. Dies entspricht 24,2 x 33,03 Euro/EP = ca. 800,- Euro mtl. Rente (Brutto).

Ist Ihr Versicherungskonto bereits vollständig geklärt? Führen Sie ggf. eine Kontenklärung durch. Fordern sie anschließend eine aktuelle Rentenauskunft an, damit Sie einen Überblick über die bisher erreichten Anwartschaften und Wartezeiten haben.

Lassen Sie sich dann ggf. noch in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten.

Sofern die Rente später nicht ausreicht können Sie ggf. noch Grundsicherung beantragen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

wir mussten in diesem Thread einige Einträge aufgrund politischer Diskussionen löschen. Da Sergio ja einige Tipps erhielt, hoffen wir, dass er bei der Altersvorsorge noch eine Schippe drauf legen kann und wünschen ihm einen guten Start in den neuen Job.

Mit vielen Grüßen

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Prognoseam 09.01.2020 | 20:18
Rente 63: 433€ Rente 67: 565€
Klartextam 10.01.2020 | 12:19
Leider sind hier Beiträge gelöscht worden, die nicht angenehm für den Fragesteller sind aber voll ins Schwarze getroffen haben. Wem erst mit gut 50 Jahren auffällt, dass er nicht genug fürs Alter vorgesorgt hat, der hat etwas falsch gemacht und kann es für die Zukunft auch kaum noch korrigieren. Leider gibt es hier unter den Selbständigen zu viele, die dann dem Steuerzahler zu Last fallen. Daher ist es schon sinnvoll über die Pflicht von Selbständigen zur Altersvorsorge, in welcher Form auch immer, nachzudenken.
senf-dazuam 10.01.2020 | 13:09
Hallo Sergio! Wenn Sie einen weiteren Job als Selbstständiger ausüben möchten, und ihr Wirken im künstlerischen Bereich liegt, könnten Sie in die Künstlersozialkasse einzahlen. Damit hätten Sie eine weitere Absicherung für's Alter. Aber üppig wird das auch dann nicht werden ...
Sergioam 10.01.2020 | 19:38
Hallo Zusammen, danke sehr für die ausführliche Fiktive-Kalkulation und Erklärungen. Eine Last für den Steuerzahler, bin ich nicht gewesen und hoffen werde ich auch in Zukunft mir treu sein. Viele Jahre habe ich gekämpft um meiner Selbstständigkeit. Und habe alle die Jahre in der Künstlersozialkasse (KSK) einbezahlt. Samt Kranken-, Pflege- und Renten-Versicherung. ... Ach ich habe übrigens auch die Steuern für meinen Gewinn bezahlt. Aber das ist ein anderes Thema. Aber mein Einkommen war tatsächlich nicht hoch genug um mehr Punkten für die RV zu bekommen. Ich zahle weiterhin in der KSK. (Mein Anteil ca. 50 EUR/Monat). Wobei ich langsam der Meinung bin, dass diese Zahlungen eigentlich zu wenig bis gar nicht meine Renten beeinflussen werden.
KSCam 10.01.2020 | 21:27
Na, ja: wer 50 € Beitrag bezahlt (beim Arbeitnehmer käme das gleiche vom Arbeitgeber dazu) ist so versichert als ob er ungefähr 500 € Lohn hätte. Dass man da keine Superrente erwarten kann ist doch eigentlich auch keine Überraschung. Nur so als Anmerkung: wer 2000 € Bruttolohn hat - ist auch noch ein unterdurchschnittlicher Verdienst - zahlt immerhin 186 € Arbeitnehmeranteil, also das 3-4 fache von Ihnen.
Siehe hieram 11.01.2020 | 15:26
Das ist nicht möglich. Die KSK ist zuständig, wenn der Hauptverdienst über die künstlerische, selbstständige Tätigkeit erzielt wird. Dies ist offensichtlich bei @Sergio nicht der Fall. Beiträge, die an die KSK geleistet werden, werden der DRV übermittelt, da diese dann für die spätere Rentenzahlung zuständig ist. @Sergio sollte prüfen, ob dies in den bisherigen Jahren auch korrekt erfolgt ist, z. B. anhand einer Kontenklärung. Im Übrigen gibt es auch zur KSK "Arbeitgeberbeiträge", die aber nicht direkt dem Versicherten zugeordnet werden, aber seinen späteren Rentenanspruch dennoch beeinflussen. Dies hier weitergehend zu erläuternd wäre zu umfangreich, da mag jeder Interessierte selbst auf der Seite der KSK nachlesen. Zu @Sergios Unzufriedenheit, dass er in seiner neuen Tätigkeit wie ein Anfänger behandelt wird... nunja, das ist ab einem gewissen Alter leider auch in anderen Branchen oftmals so. Aber es sichert immerhin eine Grundbasis für den Lebensunterhalt. Und bei 20,5h in der Woche bleibt ja noch Freiraum, als Selbstständiger die künstlerische Seite weiter auszuleben und dort dann auch noch etwas (oder auch etwas mehr) hinzuzuverdienen. Also nicht sich grämen, sondern akquirieren :-)
Kurtiam 12.01.2020 | 15:50
@Klartext Es gibt ja nicht umsonst den Ausdruck "brotlose Kunst"! An sich ist Kunst etwas sehr schönes, aber davon leben können eben nur die wenigsten. Ein Brotberuf und Kunst als Hobby sind da wohl zielführender!
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