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Experten-Antwort

Grundrente - Datenübermittlung vom Finanzamt

von Michaelfüroma24.09.2021 | 10:08
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Lt. Steuerbescheid sind bei Oma haushaltsnahe Dienstleistungen, z.B. Kosten für Hausnotruf, Hilfe im Haushalt, nicht berücksichtigt, weil es steuerlich sich nicht auswirkt. Oma bezahlt aufgrund der geringen Rente keine Einkommensteuer. Bei der Ermittlung des Einkommens seitens des Finanzamtes für den Datenaustausch für die Grundrente könnten diese Kosten mit entscheidend sein. Deshalb meine Frage: Werden solche Daten - welche für die Berechnung der Steuer nicht unbedingt nötig sind - trotzdem an die DRV weitergeleitet, weil sie für die Berechnung der Grundrente wichtig sein könnten? Besten Dank für hilfreiche Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

was von der Finanzverwaltung zu melden ist, wird in § 97a Sozialgesetzbuch (SGB) VI aufgeführt.

Die Summe der dort genannten Einkünfte des Einkommenssteuergesetztes wird um relevante Entlastungs- und Freibeträge, sowie um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gemindert und stellt grundsätzlich auch das zu versteuernde Einkommen dar, welches Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer ist.

Eine darüber hinaus gehende Abzugsmöglichkeit im Rahmen der Einkommensanrechnung zum Grundrentenzuschlag ist gesetzlich nicht vorgesehen. Entsprechende Daten werden daher auch nicht mitgeteilt.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung beträgt für Alleinstehende derzeit 1.250 EUR. Das bedeutet, dass ein ggf. ermittelter Grundrentenzuschlag bis zu diesem Einkommen in voller Höhe geleistet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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