Hallo TeeJay,
bei Rentenbeziehern wird bis Ende 2022 automatisch geprüft, ob ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag zur Erwerbsminderungsrente besteht.
Für die Ermittlung der Einkommensgrenze ist nur das Einkommen des Ehepartners heranzuziehen. Ein minderjähriges Kind hat keinen Einfluss auf die Einkommensgrenze.