Folgender Sachverhalt:
Mann, aktuell 55 Jahre, bezieht volle und unbefristete EM-Rente (53 EGP).
Dieser Mann heiratet seine Lebensgefährtin am 01.01.2024 (als Beispiel - der Einfachheit halber).
Die Frau, aktuell 53 Jahre, erhält ab 01.01.2037 die Regelaltersrente mit dann 67 Jahren (ca. 60 EGP).
Fragen:
- Ab wann hat die Frau Anspruch auf Witwenrente und wie hoch wäre diese (wird das prozentual festgelegt?), ab wann würde die Auszahlung erfolgen?
- Wie verhält es sich mit der Witwenrente sobald die Regelaltersrente der Frau zur Auszahlung kommt? Werden dann die beiden Renten „verrechnet“?
Mit freundlichen Grüßen
Tim